Dies geschieht durch die «güterrechtliche Auseinandersetzung».
Wenn Schulden (insbesondere Steuerschulden) vorhanden sind, muss ihre Höhe abgeklärt und festgehalten werden, wer sie übernimmt. Gegenüber den Gläubigern hat die Absprache zwischen den Ehegatten oder der Entscheid des Gerichts jedoch keine Wirkung.