Im Unterschied zur Scheidung löst das Urteil über die gerichtliche Trennung die Ehe jedoch nicht auf, sondern ermöglicht es den Ehegatten lediglich, auf unbestimmte Zeit getrennt zu leben. Bei der gerichtlichen Trennung bleibt folglich die eheliche Verbindung bestehen. Es wird jedoch ein spezieller Status mit bestimmten Auswirkungen geschaffen, durch welche sich die gerichtliche Trennung von der tatsächlichen Trennung unterscheidet.
Warum ist eine gerichtliche Trennung einer Scheidung vorzuziehen?
Die gerichtliche Trennung ist, wie die Scheidung, ein gesetzlich anerkannter Status. Das Konzept der gerichtlichen Trennung wurde in erster Linie eingeführt, um katholischen Ehepartnern die Möglichkeit zu geben, ihren Zivilstand mit dem Glauben zu vereinbaren. Zudem bietet die gerichtliche Trennung einem Paar mit Eheproblemen eine Bedenkzeit, bevor es die Ehe definitiv auflöst.
Allerdings verliert die gerichtliche Trennung zunehmend an Bedeutung, da sie eine Scheidung oft nicht verhindert: Nach Ablauf einer zweijährigen Trennung kann jeder der beiden Partner eine Scheidung beantragen. Manchmal zieht ein Paar jedoch die gerichtliche Trennung einer Scheidung vor, um die sozialen und eherechtlichen Vorteile der Ehe zu bewahren.
Ende der gerichtlichen Trennung