Eine tatsächliche Trennung offiziell bestätigen zu lassen
- Wenn sich die Ehepartner einig sind, können sie eine private Vereinbarung ausarbeiten, die das getrennte Leben regelt. Diese Vereinbarung muss nicht durch das Gericht für gültig erklärt werden. Eine schriftliche Vereinbarung dient später bei möglichen Problemen als Beweis (z.B. wenn die Alimente nicht bezahlt werden). Es empfiehlt sich deshalb, die getroffenen Abmachungen zur Organisation des getrennten Lebens in einem Dokument schriftlich festzuhalten.
- Die Ehe-, Familienberatungs- oder Mediationsdienste ermöglichen verheirateten und unverheirateten Paaren mit oder ohne Kindern, sich im Guten zu trennen oder scheiden zu lassen. Mit Hilfe der Familienmediation können verschiedene Fragen im Zusammenhang mit der Trennung oder Scheidung angesprochen werden (Kinder, Finanzen, Wohnung usw.). Das Ziel besteht darin, in Wahrung der gesetzlichen Bestimmungen eine für beide Parteien annehmbare Einigung zu erreichen.
- Die Bestimmungen bezüglich minderjähriger Kinder, d. h. bezüglich der elterlichen Sorge, wenn eine Änderung in Betracht gezogen werden muss (im Prinzip üben die Eltern die elterliche Sorge weiterhin gemeinsam aus), die Obhut, die Betreuung, den persönlichen Verkehr und den Unterhalt können bei Uneinigkeit zwischen Vater und Mutter der Kindesschutzbehörde vorgelegt werden (dem Friedensgericht des Wohnsitzes des Kindes). Bei Problemen können die Ehepartner diese Bestimmungen einklagen.
Wenn sich die Ehepartner über diese Belange nicht einigen können, hat jeder die Möglichkeit, das Bezirksgericht am Wohnort des einen oder des anderen Ehepartners anzugehen.
Es gilt zu beachten, dass in strittigen Fällen, die ausschliesslich den persönlichen Verkehr oder die Betreuungsanteile betreffen, die Kindesschutzbehörde (Friedensgericht) zuständig ist.
Darf ich die eheliche Wohnung ohne richterliche Genehmigung verlassen?