Finanzausgleich zwischen dem Bund und den Kantonen
Die Finanzverwaltung ist Anlauf-, Analyse- und Koordinationsstelle bei der Kantonsverwaltung für Fragen zum Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen.
Dabei nimmt sie insbesondere folgende Aufgaben wahr:
- Vorbereiten der Antworten der Finanzdirektion und des Staatsrats zu Umfragen, Anhörungen und Vernehmlassungen zum eidgenössichen Finanzausgleichssystem und seiner Umsetzung;
- Nachprüfen der Referenzdaten und Durchführen verschiedener Analysen, Simulationen und Projektionen;
- Pflege der Kontakte mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung, der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren und der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren der lateinischen Schweiz;
- Verfolgen der Entwicklungen dieses Dossiers auf eidgenössischer Ebene und technischer Support für die Freiburger National- und Ständeräte;
- Informationsaustausch und punktuelle Zusammenarbeit mit den Finanzverwaltungen anderer ressourcenschwacher Kantone.
Der Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen ist für den Staat Freiburg von grosser Bedeutung. Es handelt sich hier nämlich um seine zweitwichtigste Einnahmenquelle nach den Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen. 2023 beliefen sich die Einnahmen aus dem Finanzausgleich netto auf insgesamt 589 Millionen Franken, was nach den Voranschlagszahlen rund 14 % des Gesamtertrags des Staates entspricht.
Bundesfinanzausgleich, Beträge zugunsten des Kantons Freiburg, in 1000 Franken
Ausgleichsgefäss | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
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Ressourcenausgleich | 356’049 | 441’804 | 498’449 | 533'683 |
Geografisch-topografischer Lastenausgleich | 8’586 | 8’865 | 9’476 | 9'476 |
Soziodemografischer Lastenausgleich | 0 | 0 | 1'045 | 511 |
Härteausgleich | 93’415 | 86’742 | 80’070 | 73'397 |
Total | 458’050 | 537’411 | 589’040 | 617'067 |
Die Gelder aus dem Finanzausgleich sind Kompensationszahlungen zum Ausgleich der Mehraufwendungen oder Einnahmeneinbussen, die der Kanton aufgrund der 2008 in Kraft getretenen Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen in anderen Bereichen erlitten hat (Auswirkungen der neuen Aufgabenteilung; Abkehr vom Finanzkraftkriterium bei den Berechnungsschlüsseln für die Bundessubventionen und die Kantonsanteile an den Bundeseinnahmen). Sie sind nicht an bestimmte, vordefinierte Aufgabenbereiche gebunden, sondern fliessen in die allgemeinen Staatseinnahmen, deren Verwendung im Rahmen des jährlichen Voranschlagsverfahrens festgelegt wird.