Mit einem Auftrag kann der Staatsrat veranlasst werden, in einem Bereich seiner Zuständigkeit Massnahmen zu ergreifen. Der Auftrag ermöglicht dem Grossen Rat, dafür zu sorgen, dass der Staatsrat die Gesetze korrekt und fristgerecht umsetzt.
Die parlamentarischen Vorstösse online
Die Einreichung und die Begründung der parlamentarischen Vorstösse werden auf dieser Website veröffentlicht, sobald sie offiziell dem Staatsrat überwiesen wurden (ausser «Anfragen»). Die Antwort des Staatsrats auf die parlamentarischen Vorstösse finden Sie online, sobald die Grossrätinnen und Grossräte die Unterlagen per Post erhalten haben. Die Beratung über die Erheblicherklärung befindet sich auf Internet, sobald das entsprechende Tagblatt des Grossen Rates veröffentlicht wurde.
Sämtliche Aufträge ab 2012 sind in Parlinfo, dem Informationssystem des Grossen Rates verzeichnet.
Geschäfte vor 2012 finden Sie unter folgendem Link: Aufträge.
Formular für die Einreichung