Die Massnahmen des Aktionsplans sollen der Sensibilisierung, der Information, der Bildung, der Beratung oder noch dem Austausch dienen. Die Massnahmen betreffen in erster Linie die den Direktionen direkt unterstellten Verwaltungseinheiten (Ämtern und Dienststellen). In einem zweiten Schritt können sie, falls dies gewünscht wird, in den den Direktionen administrativ zugewiesenen Einheiten umgesetzt werden.
Mehrere Massnahmen streben z.B. eine bessere Information zu den vom Staat Freiburg angebotenen flexiblen Arbeitszeitmodellen an sowie Ratschläge im Hinblick auf deren konkreten Anwendung, insbesondere für Führungskräfte und HR-Verantwortliche.
Andere Massnahmen bezwecken eine Sensibiliserung für Fragen der Gleichstellung im Rekrutierungsprozess sowie in der Nachfolgeplanung und im Talentmanagement. Dies benötigt z.B. eine Anpassung bestehender Arbeitsinstrumente und –dokumente wie auch der Weiterbildung.
Neu ist auch ein Angebot für die notfallmässige Betreuung von kranken oder verunfallten Kindern der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch den Dienst Rotkäppchen.
Im Aktionsplan sind auch eine Befragung sowie periodische Evaluationen vorgesehen, welche über die Bedürfnisse, die Zufriedenheit, und die Wirksamkeit der Massnahmen Auskunft geben sollen.