Das Amt für institutionelle Angelegenheiten, Einbürgerungen und Zivilstandswesen (IAEZA) kümmern sich insbesondere um:
- die Beantwortung parlamentarischer Vorstösse;
- die Anerkennung von Religionsgemeinschaften;
- die Förderung der guten Beziehungen zwischen dem Staat und den verschiedenen Religionsgemeinschaften des Kantons;
- das Sekretariat der kantonalen Kommission für Fragen der Anstaltsseelsorge.
Gesetzliche Grundlagen
- Gesetz vom 26. September 1990 über die Beziehungen zwischen den Kirchen und dem Staat
- Statut der katholischen kirchlichen Körperschaften des Kantons Freiburg vom 14. Dezember 1996
- Kirchenverfassung der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Freiburg vom 26. Mai 1997
- Gesetz vom 3. Oktober 1990 über die Anerkennung der israelitischen Kultusgemeinde des Kantons Freiburg
- Statut der Israelitischen Kultusgemeinde des Kantons Freiburg vom 26. Oktober 2000
- Rahmenvereinbarung vom 3. Mai 2005 über die Ausübung der römisch-katholischen und der evangelisch-reformierten Seelsorge in den staatlichen Anstalten
- Rahmenvereinbarung vom 24. März 2009 über die Ausübung der israelitischen Seelsorge in den staatlichen Anstalten
- Verordnung vom 3. Juni 2003 über die kantonale Kommission für Fragen der Anstaltsseelsorge