Aufsicht über die Notarinnen und Notare
Die Kommission hat folgende Befugnisse (Art. 35a NG):
- Sie achtet darauf, dass die Notarinnen und Notare ihre Tätigkeit gesetzestreu ausüben.
- Sie übt die Disziplinargewalt aus.
- Sie entscheidet über die Gesuche um Befreiung vom Berufsgeheimnis.
- Sie übt im Bereich des Praktikums jene Aufgaben aus, die ihr durch das Gesetz übertragen werden.
- Sie erlässt die notwendigen Weisungen.
- Sie übt alle weiteren Befugnisse aus, die ihr durch das Gesetz übertragen werden und die nicht durch die Gesetzgebung über den Notariatsberuf einer anderen Behörde übertragen sind.
Die Notariatskommission tagt mit fünf Mitgliedern. Ihr gehören zwei Notarinnen bzw. Notare, ein vom Kantonsgericht vorgeschlagenes und ein weiteres Mitglied an. Sie wird von der Vorsteherin oder vom Vorsteher der Sicherheits- und Justizdirektion oder von einer Vizepräsidentin oder einem Vizepräsidenten, die oder der von der Kommission aus ihren Mitgliedern bezeichnet wird, präsidiert (Art. 35 NG).
Es findet mindestens alle zwei Jahre eine Inspektion der Notariatsbüros statt.
Zusammenstellung
Präsident
- Romain Collaud, Direktor SJSD
Ordentliche Mitglieder
- Chloé Ayer, Notarin
- Sophie Margueron Gumy, Friedensrichterin
- Alexandra Jungo, Professorin
- François Uldry, Notar
Ersatzmitglieder
- Inge Waeber, Notarin
- Dina Beti, Kantonsrichterin
- Kurt Schwab, Notar
Sekretariat
- Amt für Justiz
Richtlinie
Rechtsgrundlagen und externe Links
Adresse
Notariatskommission
c/o Amt für Justiz
Grand-Rue 27
Postfach 617 1701 Freiburg