Man unterscheidet zwischen zwei Arten von juristischen Personen:
- Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommandit-Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) und Genossenschaften, die eine Gewinnsteuer von 4,0% entrichten.
- Stiftungen, Vereine und die übrigen juristischen Personen (öffentlich-rechtliche und kirchliche Körperschaften und Anstalten sowie Anlagefonds mit direktem Grundbesitz), die eine Gewinnsteuer von 4,0 % entrichten.
Juristische Personen entrichten ihre Steuern dort, wo sie ihren Sitz oder ihre Verwaltung haben oder aber aufgrund bestimmter Tatbestände als wirtschaftlich zugehörig zu betrachten sind. Dieser Grundsatz wird auch auf die kantonalen und kommunalen Steuern angewandt. Nahezu alle Kantone sehen für Kapitalgesellschaften eine Steuer vom Reingewinn sowie eine Steuer vom Grund- oder Stammkapital und den Reserven vor.
Alle kantonalen Steuergesetze sehen Steuererleichterungen für neu gegründete Unternehmungen vor.
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