Selbstständige Tätigkeit
Personen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, müssen ihrer Steuererklärung die unterzeichneten Jahresabschlüsse (Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Beilagen) beilegen oder, sofern keine Konten geführt werden: Einnahmen und Ausgaben sowie Privatbezüge und -einlagen.