Juristische Personen mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Ausland sind steuerpflichtig, wenn sie:
- Teilhaber an Geschäftsbetrieben in der Schweiz sind;
- in der Schweiz Betriebsstätten unterhalten;
- an Grundstücken in der Schweiz Eigentum, dingliche oder diesen wirtschaftlich gleichkommende persönliche Nutzungsrechte haben.
- Gläubiger oder Nutzniesser von Forderungen sind, die durch Grund- oder Faustpfand auf Grundstücken in der Schweiz gesichert sind;
- in der Schweiz (im Kanton) gelegene Liegenschaften vermitteln oder damit handeln.
Retour au chapitre Famille et impôts du Classeur des familles / Kapitel Steuern und Familie des Familienordner
Mehr dazu
Kontakt
Kantonale Steuerverwaltung
Rue Joseph-Piller 13
Postfach
1701 Freiburg
Öffnungszeiten Schalter
- Montag-Donnerstag08:00-11:30, 14:00-17:00
- Freitag08:00-11:30, 14:00-16:30
- Samstag-Sonntaggeschlossen
Vorabend eines Feiertages: Schließung um 16:00
Abteilung Erbschafts- und Schenkungssteuer nur nach Terminvereinbarung.
Öffnungszeiten Telefonzentrale
Montag - Freitag 09:00-11:00, 14:00-16:00