Ich habe eine Ferienwohnung in Frankreich. Dort muss ich auch Steuern dafür zahlen. Muss ich diese Wohnung in der Steuererklärung des Kantons Freiburg ebenfalls deklarieren?
Ja, auch ausländische Liegenschaften und die Erträge daraus sind in der Steuererklärung zu deklarieren. Zwar werden Liegenschaften nur am Ort der gelegenen Sache besteuert, der Wert der Liegenschaft im Ausland muss jedoch in Ihrer Steuererklärung angegeben werden, weil er für die Berechnung des Steuersatzes und für die internationale Steuerausscheidung (Zuweisung von Schulden, Schuldzinsen und Sozialabzügen) berücksichtigt wird. Der Wert der Liegenschaft und der Ertrag daraus werden in der Schweiz nur satzbestimmend berücksichtigt. Schulden und Schuldzinsen werden in der internationalen Steuerteilung anteilsmässig ausgeschieden, wodurch sich das steuerbare Einkommen und Vermögen dennoch erhöhen kann. Gleiches gilt für die Sozial- und Versicherungsabzüge. Beispiel 1 im Dokument "Beispiel" zeigt die Auswirkungen detailliert auf.
Welche Werte muss ich für die Ferienwohnung im Ausland deklarieren?
Es werden die gleichen Grundsätze angewendet, wie wenn die Liegenschaft im Kanton Freiburg liegen würde. Für die Einkommenssteuer sind die Mieteinnahmen zu deklarieren, Unterhaltskosten können abgezogen werden. Wenn die Wohnung nicht vermietet wird, wird in der Praxis ein NettoEigenmietwert nach folgender Formel berechnet: Verkehrswert x 2.5%. Von diesem Wert können keine Unterhaltskosten mehr abgezogen werden. Für die Vermögenssteuer wird der Steuerwert wie folgt berechnet: (1x Verkehrswert + 2x Ertragswert) / 3. Kantonale Steuerverwaltung KSTV Seite 2 von 6 Für den Verkehrswert wird in der Regel auf den Kaufpreis abgestellt. Die Umrechnung in Schweizer Franken kann zum aktuellen Kurs erfolgen. Falls der Kauf bereits länger zurückliegt oder keine Dokumente mehr vorliegen, muss der Verkehrswert aufgrund des Drittvergleichs geschätzt werden. Wir bitten Sie, sich hierfür an die Steuerverwaltung zu wenden. Der Ertragswert berechnet sich nach der Formel: Ertrag / 8%. Das Beispiel 2 im Dokument "Beispiel" zeigt die entsprechenden Berechnungen auf.
Muss ich mein im Ausland gelegenes Wertschriftendepot oder Bankkonto in der Schweiz versteuern?
Ja, sofern Sie in der Schweiz Ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt haben.
Ich bin Franzose, arbeite und miete eine Wohnung in Freiburg und verweile an sechs Wochenenden pro Jahr in meiner Eigentumswohnung in Frankreich. Wo habe ich meinen steuerrechtlichen Wohnsitz?
Wenn eine Person mehrere Wohnstätten verfügt, befindet sich der steuerrechtliche Wohnsitz am Ort, wo sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet. Dies ist in Ihrem Fall zweifelsfrei Freiburg.
Ich bin Französin und arbeite in Freiburg. Während der Woche wohne ich in einer 2-Zimmer-Wohnung in Freiburg. An den Wochenenden kehre ich an meinen Wohnort im Ausland zurück. Wo habe ich meinen steuerrechtlichen Wohnsitz? Wie werde ich in der Schweiz bes
Sie gelten als sogenannte internationale Wochenaufenthalterin ohne steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz. Für das in Freiburg erzielte Erwerbseinkommen werden Sie an der Quelle besteuert. Sie müssen keine Steuererklärung auszufüllen.
Ich habe mein Auslandsvermögen bisher in meiner Steuererklärung nicht aufgeführt. Wie kann ich diesen Fehler wieder gutmachen?
Sie können bei der Steuerverwaltung eine straflose Selbstanzeige einreichen. Hierfür müssen Sie alle bisher nicht deklarierten Einkommens- und Vermögensbestandteile offen legen und vorbehaltslos mit der Steuerverwaltung kooperieren. Ein Aufstellung über das nicht versteuerte Einkommen und Vermögen der letzten 10 Jahre sollte eingereicht werden. Beizulegen sind sachdienliche Unterlagen wie zum Beispiel Saldo- und Zinsbestätigungen der Banken, Kaufverträge und Mietzinsaufstellungen bei Liegenschaften. Wenn Sie erstmals eine Selbstanzeige einreichen, ist keine Busse geschuldet. Es werden jedoch Nachsteuer sowie Verzugszinsen für höchstens zehn Jahre erhoben. Auf der Seite Straflose Selbstanzeige finden Sie zusätzliche Informationen und ein Formular zu diesem Thema.
Ich bin Ausländer mit einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B), arbeite und wohne in Freiburg und kehre nur selten in mein Heimatland zurück. Mein Vermögen beträgt Fr. 100‘000. Dieses Geld ist bei einer Bank im Ausland angelegt. Wie werde ich besteuert?
Sie werden für Ihr Arbeitseinkommen an der Quelle besteuert, da Sie weder über eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) verfügen noch mit einer Person verheiratet sind, die das Schweizer Bürgerrecht oder den Ausweis C besitzt. Für Ihr sonstiges Einkommen und das gesamte Vermögen werden Sie jedoch im ordentlichen Verfahren veranlagt. Hierfür müssen Sie eine Steuererklärung ausfüllen. Falls Sie bisher keine Steuererklärung erhalten haben, müssen Sie sich bei der Steuerverwaltung melden. Eine Meldung kann unterbleiben, wenn Sie kein sonstiges Einkommen haben und Ihr weltweites Vermögen (nach Abzug der Schulden) weniger als Fr. 55‘000.- beträgt (Fr. 90‘000 für Verheiratete).
Was ändert sich mit dem automatischen Informationsaustausch für mich?
Grundsätzlich nichts. Die Steuerverwaltung wird jedoch Informationen über ausländische Bankkonten erhalten und leichter feststellen können, wenn diese in der Schweiz nicht deklariert worden sind. Wenn die Steuerverwaltung diese Informationen erhält, bevor Sie eine Selbstanzeige eingereicht haben, werden Sie eine Busse erhalten (s. auch nachstehende Frage).
Was passiert, wenn ich mein Vermögen im Ausland in der Schweiz weiterhin nicht deklariere?
Falls dies von der Steuerverwaltung bemerkt wird, müssen Sie für zehn Jahre Nachsteuer und Verzugszinsen bezahlen. Zudem werden Sie gebüsst. Die Busse entspricht im Normalfall der Nachsteuer.
Ich erbe das Vermögen meiner Eltern. Wird dieses Vermögen in der Schweiz besteuert?
Ja. Eine Person, die in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig ist, muss ihr gesamtes Vermögen angeben, ob in der Schweiz oder im Ausland.
Ich habe von meinen Eltern Land in Portugal erhalten. Muss ich auf diese Immobilie Steuern zahlen?
Bei der schweizerischen Besteuerung wird das Land in Portugal nur zur Festlegung des Steuersatzes in der Schweiz berücksichtigt.
Ich verwalte das Vermögen meines(r) Vaters/Mutter (sein/ihr Geld ist auf meinem Bankkonto). Muss ich die Steuerverwaltung informieren?
Es wird empfohlen, sich für diese Art von Transaktion an einen Steuerberater zu wenden.
Ich bezahle das Heim für meine Eltern in Portugal. Ist dieser Betrag von meiner Steuererklärung abzugsfähig?
Es können nur die Heimkosten in der Schweiz in Abzug gebracht werden, sofern die Eltern von der Person, die den Abzug geltend macht, abhängig sind.
Ich habe in Portugal ein Haus gebaut oder baue zurzeit ein Haus in Portugal. Ein Teil der Baukosten wird mit meinem Schweizer Ersparnis bezahlt, und ein Teil mit einem in Portugal beantragten Darlehen. Bin ich steuerpflichtig?
Die schweizerische Besteuerung berücksichtigt das Haus in Portugal nur zur Festlegung des Steuersatzes in der Schweiz.