Ein paar Worte zur Verrechnungssteuer: Die meisten Inhaber von Lohnkonten oder Sparbüchern haben zweifellos festgestellt, dass ihnen die Bankzinsen (z.B. 500 Franken) nicht vollständig gutgeschrieben werden, sondern nur zu 65 % (in unserem Beispiel 325 Franken). Die restlichen 35 % (in unserem Fall 175 Franken) überweist die Bank an die Eidgenössische Steuerverwaltung.
Die 175 Franken sind jedoch für den Steuerpflichtigen nicht verloren. Er braucht nur in der Steuererklärung sein Bankkonto mit dem Ertrag und dem Vermögenswert anzugeben, und die Steuerverwaltung kann ihm dann diesen Rückbehalt zurückerstatten, das heisst mit seinem Steuerbetrag verrechnen. Dieses spezielle Vorgehen ist ein Mittel zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung und soll für den Steuerpflichtigen ein Ansporn sein, alle seine Kapitalanlagen zu deklarieren.
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