Die Finanzhilfe wird nach folgenden Grundsätzen festgelegt :
M-03 |
Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus und andere Gebäudekategorien |
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Wärmeerzeugung |
Heizung: CHF 3'000.- + 50.- pro kWth |
Wärmevertailung |
Einfamilienhaus: CHF 8'000.- |
Fördergesuche müssen unbedingt vor Baubeginn eingereicht werden. Für laufende Arbeiten werden keine Subventionen gewährt (Art. 24 Subventionsgesetz vom17. November 1999).
Die Anlage wird als Hauptheizung eingesetzt. Förderbeiträge können gewährt werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind :
- Die Anlage wird als Hauptheizung eingesetzt.
- Die Anlage ersetzt eine Öl-, Erdgas- oder ortsfeste elektrische Widerstandsheizung.
- Die Anlage hält die geltenden Vorschriften der Luftreinhalte-Verordnung des Bundes (LRV) ein.
- Die Anlage verfügt über die Konformitätserklärung (gem. EnEV) sowie über die Leistungserklärung (gem. BauPV).
Handbeschickte Öfen und Heizkessel sind nicht förderberechtigt.