Nach Artikel 5 des Energiegesetzes vom 5. Juni 2000 (EnGe; SRF 770.11) müssen die Gebäude von öffentlichen Körperschaften hinsichtlich der Energiekonzepte, des Energieverbrauchs und der Nutzung erneuerbarer Energien vorbildlich sein. Dieser Leitfaden richtet sich deshalb an die Fachpersonen, die mit der Planung dieser Gebäude und ihrer technischen Anlagen beauftragt sind, sowie an die Bauherrschaft.
Der Leitfaden ruft die Grundsätze und Anforderungen in Erinnerung, die es einzuhalten gilt, und zeigt auf, was gute Praxis ist. Er ist hauptsächlich auf Schulgebäude der Primar- und Sekundarstufe (bei der Sekundarstufe II vor allem auf Gymnasialgebäude) einschliesslich der Sporthallen ausgerichtet.
Die Anforderungen an Gebäude für die berufliche und universitäre Ausbildung sind oft allzu spezifisch und sind deshalb nicht Gegenstand dieses Leitfadens.
Auskünfte:
Amt für Energie AfE: sde@fr.ch
026 305 28 41, www.fr.ch/afe