Unterstützungsberechtigt sind Schweizer Städte und Gemeinden, die Träger des Labels Energiestadt sind. Jede Energiestadt kann pro Jahr ein Projekt eingeben.
Gesuche für das Jahr 2016 können ab sofort eingereicht werden. Der Stichtag ist der 31. März 2016.
Weitere Informationen finden Sie im Formular Subventionsgesuch 2016.
Stichtag Einreichung Projektanträge: 31.03.2016
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Bundesamt für Energie
Sektion Gebäude
Urs Meuli
3003 Bern
Urs.meuli@bfe.admin.ch
Projektförderung des Bundes für Energiestädte
06. Januar 2016 - 16H15
Das Bundesamt für Energie startet 2016 ein Unterstützungsprogramm. Energiestädte erhalten für wichtige Projekte, die sie allein nicht finanzieren können, Beiträge. Damit fördert der Bund gezielt die nachhaltige Energiepolitik in den Gemeinden.
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Herausgegeben von Amt für Energie
Letzte Änderung: 06.01.2016 - 16h15