Das Programm, das 2015 lanciert wurde, um den Ersatz von Umwälzpumpen in Heizanlagen zu fördern, wurde am 1. Juli 2017 durch ein Stromeffizienzprogramm ergänzt, das den Ersatz von fest installierten Beleuchtungsanlagen in Nichtwohngebäuden fördert, also insbesondere in Büroräumlichkeiten, Gewerberäumen, Produktions- und Industriehallen sowie Parkhäusern. Am 7. November 2018 wurde zudem ein finanzieller Beitrag an den Ersatz von Sportplatz- und Stadionbeleuchtungen eingeführt.
Ab dem 24. Juni 2020 werden die Förderbeiträge namentlich für den Kanton Freiburg erhöht und zwar wie folgt:
- Förderprogramm für den Ersatz von Umwälzpumpen: Der Förderbeitrag kann bis zu 40% der vorgewiesenen Investitionskosten betragen.
- Stromeffizienzprogramm (Ersatz der Innenbeleuchtung von bestehenden Nichtwohnbauten): 9 Franken / m2 geheizte Nettogeschossfläche der Räume, in denen die Beleuchtung ersetzt wurde, wobei der Förderbeitrag höchstens 40% der Investitionen beträgt.
- Stromeffizienzprogramme der Ausserbeleuchtung von Sportplätzen und Stadien: es gelten die gleichen Bedingungen, Zulassungskriterien und Förderbeträge wie für den Ersatz der Innenbeleuchtung von Nicht-Wohnbauten
Die Bedingungen, Förderkriterien und die Beträge der Finanzhilfen befinden sich auf der Website www.effiwatt.ch.
Auskünfte
058 680 41 39