Es gibt drei GEAK-Produkte:
- Der GEAK teilt die Effizienz der Gebäudehülle, die Gesamtenergiebilanz und die direkten CO₂-Emissionen in eine der sieben Effizienzklassen A bis G ein und präsentiert sie in Form einer Energieetikette.
- Die Effizienz der Gebäudehülle ist das wichtigste Merkmal. Sie zeigt die Qualität des Wärmeschutzes. Sie dient auch zur Berechnung des Heizbedarfs.
- Die Gesamtenergieeffizienz umfasst den Heizwärmebedarf und die gesamte Gebäudetechnik. Der Einsatz von erneuerbaren Energien oder einer Wärmepumpe führt zu einer besseren Bewertung.
- Die Klassierung der direkten CO2-Emissionen zeigt an, wie viel CO2 das Gebäude für Raumwärme und Warmwasser ausstösst.
- Der GEAK Plus umfasst zusätzlich zum GEAK drei Varianten zur energetischen Modernisierung des Gebäudes.
- Der GEAK Neubau zeigt die Zielwerte der Energieeffizienz eines Gebäudes gemäss Planung. Er ist provisorisch und gilt bis zur Erstellung des definitiven GEAK, der für das seit mindestens drei Jahren fertiggestellte Gebäude ausgestellt wird.
Der GEAK ist im Kanton obligatorisch
Der GEAK ist seit 2013 gemäss Energiegesetz obligatorisch (Art, 11a EnGe und EnR Art. 5) für:
- Neubauten
- Gebäude, die veräussert werden.
Der GEAK wird für gewisse Förderbeiträge verlangt
Werden Förderbeiträge für die energetische Sanierung eines Gebäudes beantragt, muss in bestimmten Fällen ein GEAK oder ein GEAK Plus erstellt werden:
- Der GEAK wird vor und nach den Arbeiten erstellt. Die Höhe der Förderbeiträge hängt von der Fläche und der neuen Einteilung der drei Merkmale in die Effizienzklassen der Energieetikette ab.
- Ein pauschaler Förderbeitrag wird für die Erstellung eines GEAK Plus gewährt. Diese Massnahme gilt nur bis am 31. Dezember 2024.
Die Bedingungen für die Gewährung von Förderbeiträgen in Verbindung mit dem GEAK und dem GEAK Plus sind in der Beitragsübersicht des Gebäudeprogramms aufgeführt.
Die detaillierten Förderbedingungen im Zusammenhang mit dem GEAK Plus befinden sich hier.
Ein Sanierungsvorhaben will gut geplant sein
Vor Beginn der Arbeiten sind neun Schritte zu beachten.
Im zweiten Schritt wird eine GEAK-Fachperson auf der zentralen Liste ausgewählt.