Im November 2021 haben die Inspektoren der Arbeitsmarktüberwachung des Amts für den Arbeitsmarkt (AMA) im Süden des Kantons einen Betrieb kontrolliert, der Ausbeularbeiten an Autos durchführt. Direkt im Anschluss daran haben sie dem Direktor und den Angestellten wegen Verdachts auf Schwarzarbeit den Zugang zum Betrieb verboten. Die sechs Personen, die vor Ort kontrolliert wurden, verfügten nämlich nicht über die nötigen Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen.
Diese Zwangsmassnahme der Verwaltungsbehörde gehört zu den neuen Instrumenten, die dem Kanton Freiburg seit dem Inkrafttreten des revidierten Gesetzes über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt (BAMG) im Januar 2020 für eine stärkere Bekämpfung der Schwarzarbeit zur Verfügung stehen. Die Inspektoren haben das vorsorgliche Zugangsverbot umgehend ausgesprochen. Die vorsorgliche Massnahme wurde anschliessend durch eine Verwaltungsverfügung des AMA bestätigt. Da keine Beschwerde dagegen eingereicht wurde, ist die Verfügung seit Mitte Januar 2022 rechtskräftig. Das Dossier liegt nun zur Prüfung bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg.
Der fehlbare Betrieb mit Sitz im Ausland führte im südlichen Kantonsteil gestützt auf Subunternehmerverträge, die er mit Unternehmen der Region abgeschlossen hatte, Ausbeularbeiten an Autos durch. Er beschäftigte brasilianische, italienische und polnische Staatsangehörige. Das Amt für Bevölkerung und Migration (BMA) hat ihre Wegweisung aus der Schweiz angeordnet.
Neben dem Zugangsverbot zu einem Arbeitsort und der erleichterten Nutzung von Zwangsmassnahmen durch das Amt für den Arbeitsmarkt wurden mit der Revision des BAMG noch weitere Änderungen für eine stärkere Bekämpfung der Schwarzarbeit eingeführt. Zum Beispiel wurden die Befugnisse der Inspektorinnen und Inspektoren der Arbeitsmarktüberwachung erweitert, die seit ihrer Vereidigung durch den Staatsrat im Herbst 2021 als Beamtinnen und Beamte der Gerichtspolizei agieren können. Zudem können Verstösse härter bestraft werden. Diese Bestimmungen ergänzen das landesweit neuartige Instrumentarium zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, das der Kanton Freiburg entwickelt hat – wo der regulären Wirtschaft Schätzungen zufolge jedes Jahr eine Milliarde Franken entgeht.