Seit 2014 erfolgt die spezifische Integrationsförderung auf der Grundlage von kantonalen Integrationsprogrammen KIP, die für einen Zeitraum von vier Jahren mit dem Bund ausgehandelt werden. Die KIP verfügen über einen gemeinsamen Orientierungsrahmen, der aus drei Pfeilern besteht (Information und Beratung, Bildung und Arbeit, Verständigung und gesellschaftliche Integration). Nach drei ersten positiven Erfahrungen (KIP 1: 2014-2017, KIP 2: 2018-2021 und KIP 2bis) beschloss der Bund, die Kantone mit der Ausarbeitung eines viertes KIP für die Jahre 2024–2027 zu beauftragen. Im Hinblick auf die Erarbeitung des ersten KIP hat die Fachhochschule Freiburg für Soziale Arbeit FHF-SA von 2011 bis 2012 im Auftrag der SJD und der GSD eine Bestandesaufnahme zur Integration im Kanton Freiburg durchgeführt. Der Schlussbericht der Studie steht unten zum Download zur Verfügung (auf Französisch).
Im Kanton Freiburg wird die Integrationspolitik von der Fachstelle für die Integration der MigrantInnen und für Rassismusprävention IMR und vom Kantonalen Sozialamt KSA gefördert und koordiniert. Der Staatsrat hat diese beiden Stellen damit beauftragt, die KIP zu verfassen. Eine «Netzwerkgruppe» begleitet die Umsetzung des KIP und fördert den interinstitutionellen Austausch. Die KIP 1, 2 (sowie die Synthese), 2 bis und 3 (sowie die Synthese) stehen unten zum Download bereit. Zusatzinformationen zu den KIP schweizweit finden Sie hier.
Mit der Umsetzung des KIP 1 beschritt der Kanton Freiburg im Bereich Integration neue Wege. Das vierjährige Pilotprojekt hat die Freiburger Integrationspolitik kohärenter, systematischer und sichtbarer gemacht. Die Umsetzung der verschiedenen KIP wäre ohne aufsuchende Arbeit und ohne die zahlreichen Partnerschaften (Vereine, Migrantenorganisationen, Privatwirtschaft, staatliche Stellen, Gemeinden, Bund usw.) nicht möglich gewesen. Nach jedem KIP konnten vielfältige Lehren gezogen und einige Herausforderungen erkannt werden, die in die weitere KIP einfliessen werden.