Der Grundgedanke der Integration ist im Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration AIG bzw. im kantonalen Gesetz über die Integration der Migrantinnen und Migranten und die Rassismusprävention IntG verankert. Die Grundsätze der Schweizer Integrationspolitik orientieren sich gemäss AIG an folgenden Zielen:
- Chancengerechtigkeit und Partizipation fördern
- Eigenverantwortung einfordern
- Potenziale nutzen
- Vielfalt anerkennen und gesellschaftlichen Zusammenhalt begünstigen
Die kantonale Integrationspolitik
Seit 2014 setzen die Schweizer Kantone die Politik für die Integration der Migrantinnen und Migranten und für Rassismusprävention mit Hilfe der kantonalen Integrationsprogramme KIP um. Für jede neue Laufzeit definieren der Bund und die Gemeinden strategische Schwerpunkte. Im Kanton Freiburg diente das KIP 1 (2014–2017) dem Aufbau des Programms und das KIP 2 (2018–2021) seiner Weiterentwicklung. Mit dem KIP 2bis (2022–2023) konnten zentrale Stossrichtungen im Hinblick auf die Umsetzung des KIP 3 (2024–2027) ermittelt werden. 2019 wurde die Schweizer Integrationsagenda IAS für den Asyl- und Flüchtlingsbereich in die KIP aufgenommen. Im Kanton Freiburg wird die Integrationspolitik von der Fachstelle für die Integration der Migrantinnen und Migranten und für Rassismusprävention IMR und vom Kantonalen Sozialamt KSA gemeinsam umgesetzt und koordiniert. Hier finden Sie weitere Informationen zu den KIP des Staates Freiburg.
Die Integration in die Gesellschaft zu fördern und Diskriminierung zu verhindern sind in erster Linie Aufgaben der sogenannten Regelstrukturen. Ihre Leistungen sind in den Aufträgen und Budgets der jeweiligen Institution enthalten. Die spezifische Integration, die über die kantonalen Integrationsprogramme KIP mitfinanziert wird, hat subsidiären Charakter. Sie füllt also gezielt bestehende Lücken und trägt zu einem niederschwelligen und gleichberechtigten Zugang zu den Angeboten bei.
Fachstelle für die Integration der Migrantinnen und Migranten IMR
Die IMR ist für die Definition und die Umsetzung der kantonalen Integrations- und Rassismuspräventionspolitik zuständig. Sie hat folgende Aufgaben:
- Allgemeine Koordination der Bereiche Integration der Migrantinnen und Migranten und Rassismusprävention
- Ansprechpartnerin des Bundes, der anderen Kantone, der Freiburger Gemeinden und anderer Partner für Fragen der Integration von Migrantinnen und Migranten und der Rassismusprävention
- Vernetzung der betroffenen Akteure
- Sensibilisierung und Information
- Beratung und Mediation
- Organisation von Aus- und Weiterbildungen und Austauschveranstaltungen
- Durchführung von Projektausschreibungen
- Unterstützung und Umsetzung von Projekten
- Erarbeitung und Bereitstellung von Publikationen
- Verwaltung und Kontrolle der eidgenössischen und kantonalen Subventionen
Das kantonale Integrationsprogramm (KIP 3) 2024–2027
Das KIP 3 steht hier als Ganzes und als Zusammenfassung zur Verfügung. Es beruht auf den folgenden sieben Bereichen:
- Information und Beratung
Begrüssen, informieren, beraten, weiterweisen und Zugang verschaffen: Diese fünf Handlungen bilden die Grundlage des Bereichs «Information und Beratung». Zu ihrem Zielpublikum gehören alle neuen Einwohnerinnen und Einwohner und insbesondere Migrantinnen und Migranten. Jede Person, die sich in der Schweiz niederlässt, soll sich so schnell wie möglich zurechtfinden, die hier geltenden Regeln kennen, über ihre Rechte und Pflichten Bescheid wissen, verfügbare Angebote für eine leichtere Integration finden und sich zu Hause fühlen. Die Gemeinden spielen dabei eine wichtige Rolle. Die IMR unterstützt sie mit individueller und kollektiver Beratung und mit verschiedenen Hilfsmitteln wie der Broschüre «Der Kanton Freiburg heisst Sie willkommen», die in mehreren Sprachen verfügbar ist, oder einer Projektausschreibung.
- Sprachen
Die Würdigung der Mehrsprachigkeit sowie der Erwerb von Kompetenzen in den Lokalsprachen und ihre Verbesserung sind wichtige Phasen im Integrationsprozess. Das Dispositiv, das im Rahmen des KIP unterstützt wird, legt den Schwerpunkt auf ein niederschwelliges, vielfältiges, hochwertiges, kontextbasiertes und handlungsorientiertes Erlernen der Sprache, das an die sprachlichen Bedürfnisse von erwachsenen Migrantinnen und Migranten angepasst ist. Alle zwei bis vier Jahre lanciert die IMR eine Projektausschreibung für Anbieter von Deutsch- und Französischkursen. Das Angebot für die Jahre 2024–2027 finden Sie auf dieser Seite.
- Ausbildungs- und Arbeitsmarktfähigkeit
Arbeit ist der Hauptgrund für die Einwanderung. Weitere Gründe für die Einwanderung sind der Familiennachzug und der Schutz durch Asyl. Nicht allen Menschen mit Migrationsgeschichte gelingt es, sich von Anfang an und dauerhaft in die Arbeitswelt zu integrieren. Dies liegt oft an administrativen Hürden, an der Nichtanerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen, aber auch ageringen Sprachkenntnissen in der Lokalsprache, an einem noch lückenhaften Netzwerk usw. Der Bereich Ausbildungs- und Arbeitsmarktfähigkeit des KIP verfolgt zwei Ziele: Rahmenbedingungen schaffen, die Migrantinnen und Migranten den Zugang zu einer Berufsausbildung und einer Anstellung ermöglichen; Fähigkeiten und Talente von Personen aus dem Asylbereich frühzeitig erkennen, um sie beim Erlangen von Autonomie zu unterstützen. Der Staat Freiburg verleiht alle zwei Jahre den Preis Migration und Arbeit. Die IMR und das KSA nehmen jeweils an der Berufsmesse START! Forum der Berufe teil, um ihre Angebote vorzustellen und sich mit Arbeitgebenden und Jugendlichen auf der Suche nach einer Ausbildung zu vernetzen.
- Frühe Kindheit
In der frühen Kindheit (0–8 Jahre) werden wichtige Grundlagen für das lebenslange Lernen und für den Erwerb emotionaler, sozialer, kreativer, motorischer, sprachlicher und kognitiver Kompetenzen gelegt. Die Massnahmen und Angebote der frühkindlichen Bildung unterstützen die allgemeine Entwicklung der Kinder und tragen zur Chancengerechtigkeit bei. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es notwendig, das Potenzial der Familien mit Migrationserfahrung anzuerkennen und zu nutzen sowie ihre Bedürfnisse in diesem Bereich zu ermitteln und diese bei der Erarbeitung spezifischer Massnahmen zu berücksichtigen. Neben dem frühzeitigen Erlernen der Sprache stellen die Stärkung der elterlichen Kompetenzen und die Elternunterstützung wichtige Hebel dar, um in diesem Bereich eine konkrete Wirkung zu erzielen. Die entsprechende Projektausschreibung finden Sie hier.
- Gemeinsames Handeln und Partizipation
Gesellschaftliche Integration ist ein wechselseitiger Prozess, an dem die Zivilgesellschaft, staatliche Institutionen, Vereine, Politik und Wirtschaft beteiligt sind. Sie zielt auf eine nachhaltige Entwicklung der gesellschaftlichen Teilhabe, der Lebensqualität und der Kontakte zwischen den Einwohnerinnen und Einwohnern einer Gemeinde oder eines Quartiers ab. Anerkennung der Bedürfnisse und Kompetenzen von Personen mit Migrationsgeschichte; Entwicklung von Projekten, die den Zugang zu Angeboten sowie Begegnungen und soziale Kontakte begünstigen; Förderung von Freiwilligenarbeit, aktiver Bürgerschaft und Partnerschaften mit Gemeinden und Zivilgesellschaft; diskutieren und sich austauschen: Diese Handlungen bilden die Grundlage des Bereichs «Gemeinsames Handeln und Partizipation». Das kantonale Programm Gemeinsam in der Gemeinde, folgende Projektausschreibung sowie die Austausch- und Weiterbildungsveranstaltungen für die beteiligten Partner sind die Hauptmassnahmen dieses KIP-Bereichs.
- Umgang mit Vielfalt und Diskriminierungsschutz
Der Staat Freiburg betrachtet die Bekämpfung von Rassismus als Kernaufgabe der staatlichen Behörden, die dabei parallel zur Basisarbeit der Vereine agieren. Mit der Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung werden Chancengerechtigkeit und die Einhaltung der Menschenrechte gefördert. Die Rassismusprävention ist auf alle Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons ausgerichtet. Ihr Schwerpunkt liegt auf der Sensibilisierung der Bevölkerung – insbesondere von Kindern und Jugendlichen – für die Themen Rassismus und Diskriminierung. Für die Rassismusprävention und die Verbesserung der Repräsentativität von Minderheiten in der Gesellschaft ist eine enge und aktive Zusammenarbeit mit Behörden und Regelstrukturen erforderlich. Hier finden Sie weitere Informationen zur Rassismusprävention im Kanton Freiburg und zur Projektausschreibung.
Gleichzeitig müssen Opfer von Rassismus Zugang zu niederschwelliger und spezifischer Beratung haben. Wenn Sie Zeuge/Zeugin oder Opfer einer rassistischen Handlung sind oder Informationen benötigen, können Sie sich an Info-Rassismus Freiburg wenden, die Anlauf- und Beratungsstelle für Rassismusprävention im Kanton Freiburg.
- Dolmetschen
In einigen Situationen des täglichen Lebens sind Personen mit Migrationsgeschichte, die kein Deutsch oder Französisch verstehen, auf interkulturelle Dolmetschende angewiesen. Diese Fachpersonen sind darin ausgebildet, die gegenseitige Verständigung zu fördern, Missverständnisse zu verhindern und Personen mit Migrationsgeschichte dabei zu helfen, sich in ihrer neuen Umgebung zurechtzufinden. Mit Verständigung für alle verfügt der Kanton Freiburg über eine Fachstelle für diesen Bereich.
KIP-Netzwerkgruppe
Die KIP-Netzwerkgruppe setzt sich aus Akteuren von Staat und Gemeinden zusammen, die sich mit dem Thema Integration befassen. Das Netzwerk wird einmal pro Jahr von der KIP-Steuergruppe (IMR und KSA) einberufen, um eine koordinierte und nachhaltige Integrationspolitik zu gewährleisten. Die regelmässigen Treffen der KIP-Netzwerkgruppe erleichtern den Austausch und die Koordination der Aktionen. Sie garantieren, dass die Massnahmen des KIP jene der Regelstrukturen ergänzen und auf diese abgestimmt sind.
Die KMR
Die Kommission für die Integration der Migrantinnen und Migranten und für Rassismusprävention KMR ist ein beratendes Organ des Staatsrates. Das 2004 eingesetzte Gremium wirkt an der Umsetzung der kantonalen Integrationspolitik mit und entwickelt daneben eigene Projekte. Mehr