Die Einrichtungen für die Schülerbetreuung oder ausserschulische Betreuungen sind im Kanton Freiburg seit April 2009 bewilligungspflichtig.
Im März 2011 hat die GSD die Richtlinien für die ausserschulischen Betreuungseinrichtungen erlassen. Das Jugendamt ist bereit, Auskünfte in Bezug auf die Schaffung solcher Strukturen zu erteilen.
Förderkredite
Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung bildet ein auf acht Jahre befristetes Förderprogramm. Es ist dazu bestimmt, die Schaffung von weiteren Plätzen für die Tagesbetreuung von Kindern zu fördern, um den Eltern dabei zu helfen, Familie und Arbeit oder Ausbildung besser in Einklang zu bringen.
So können Gemeinden, Elternvereinigungen oder Private entsprechende Projekte initiieren und ihr Unterstützungsgesuch an das Bundesamt für Sozialversicherung in Bern richten.