Dabei handelt es sich etwa um:
- Probleme familiärer, erzieherischer Art, Beziehungsprobleme;
- Verhaltensprobleme in der Schule oder im Berufsumfeld;
- Vernachlässigung, Misshandlung oder sexuelle Ausbeutung;
- Probleme im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung der Eltern;
- Miterleben von Gewalt in Ehe und Partnerschaft;
- Probleme mit der Wahrnehmung des Besuchsrecht.
Wie schützen?
- Kontaktnahme mit dem Bereitschaftsdienst des JA. Im Gespräch mit Fachpersonen für Kinderschutz des Teams Intake können Lösungen für die jeweiligen Schwierigkeiten gesucht werden;
- Kontaktnahme mit der Opferberatungsstelle bei Verdacht auf Misshandlung von Kindern und wenn Kinder Opfer einer Straftat geworden sind;
- Meldung beim Friedensgericht (Kinderschutzbehörde), wenn eine minderjährige Person hilfsbedürftig erscheint (Art. 443 Abs. 1 ZGB);
- Verzeigung bei der Staatsanwaltschaft oder beim Jugendstrafgericht des Kantons Freiburg von Situationen mit erheblichem Verdacht auf Missbrauch oder Misshandlung von Kindern.
Dadurch profitiert das Kind:
- von einer sozialpädagogischen Betreuung wie z. B. einer kurzzeitigen Betreuung ohne offiziellen Auftrag durch das Jugendamt oder anderen Arten von sozialpädagogischer Betreuung durch verschiedene Dienste;
- von einer Hilfe im Sinne des OHG;
- von zivil- oder strafrechtlichen Schutzmassnahmen.