Hundehaltung
Hunde die einer Haltebewilligung unterliegen
Die Rassen, die einer Haltebewilligung unterliegen, sind u.a. American Staffordshire Terrier, Dobermann, Mastiff usw. Hundehalterinnen und Hundehalter, die einen Hund einer Hunderasse, die auf der vom Staatsrat verabschiedeten Liste aufgeführt ist, erwerben wollen, müssen beim Amt ein Haltebewilligungsgesuch einreichen.
Eine Haltebewilligung für einen Listenhund beantragen
Verbotene Hunderassen
Auf dem Territorium des Kantons Freiburg sind gewisse Hunderassen verboten.
Liste der verbotenen Hunde ansehen
Halten von mehr als vier ausgewachsenen Hunden
Die Haltung von mehr als vier Hunden im gleichen Haushalt ist bewilligungspflichtig.
Eine Bewilligung für die Haltung von mehr als vier ausgewachsenen Hunden beantragen
AMICUS
Die nationale Hundedatenbank AMICUS. Die Sektion stellt die Identifikation von Hunden in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und den Oberämtern sicher.
Bisse und Aggressionen eines Hundes
Die Sektion ist vor allem aufgerufen, in Fällen von Bissvorfällen und in Fällen von aggressivem Verhalten, die befürchten lassen, dass eine Verletzung der physischen Integrität von Personen die Folge ist, zu intervenieren, und Anzeigen zu behandeln, die Hundebisse sowohl bei Menschen wie bei Tieren betreffen, ebenso wie die Anzeigen wegen aggressivem Verhalten.
Hundebisse und Aggressionen eines Hundes
Missbräuche
Im Weiteren setzt die Sektion die Tierschutzgesetzgebung um. Mit dem Mittel verschiedener Arten von Inspektionen und Kontrollen sorgt er insbesondere für eine Verbesserung des Wohls der Hunde.
- Bearbeiten von Anzeigen von Missbräuchen, die Hunden zugefügt werden
- In Anwendung der kantonalen und der eidgenössischen Gesetzgebung über das Wohl der Hunde wachen
Hundeausbildnerinnen und Hundeausbildner
Die Hundeausbildner-innen sind nicht mehr einer kantonalen Zulassung unterstellt. Das Amt kann eine Kontrolle der Hundesausbildung durchführen.
Hundeausbildnerinnen und Hundeausbildner
Schutzdienst im Sportbereich
Seit dem 5. November 2020 ist eine Weisung in Kraft, welche die Bedingungen regelt, unter denen der Schutzdienst im Sportbereich nach dem kantonalen Gesetz, der kantonalen Verordnung und der Bundesverordnung ausgeübt werden kann.
Haltung, Zucht und berufsmässiger Handel
Die Sektion erteilt Bewilligungen für die Haltung, die Zucht und den berufsmässigen Handel.
Werbung und öffentliche Veranstaltungen mit Hunden
Die Sektion stellt Bewilligungen für öffentliche Veranstaltungen aus.
Hundegebühr
Jede und jeder ordentlich auf dem Gebiet des Kantons Freiburg wohnhafte Hundehalterin und -halter muss eine kantonale Hundegebühr entrichten.