Am SHG-Thementag vom 9. November 2000 galt ein Workshop der Gewalt, mit der sich das Personal der Sozialdienste konfrontiert sieht. Die 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Workshops äusserten ihre diesbezüglichen Besorgnisse und den Wunsch, für die Bewältigung solcher Situationen besser gerüstet zu sein.
Zahlreich bezeugt wurden Angriffe auf die physische Integrität, Fälle von Freiheitsberaubung, verbaler Drohung, körperlicher Bedrohung mit Waffen, Zerstörung von Mobiliar, telefonischer Belästigung usw. Auch wenn solche Situationen die Ausnahme sind, verweisen sie doch auf die Notwendigkeit, Präventions- und Sicherheitsmassnahmen gegen Gewaltanwendung in den Sozialdiensten zu organisieren.
Für die Ausarbeitung von Präventions- und Sicherheitsmassnahmen hat das Sozialamt in Absprache mit der Direktion für Gesundheit und Soziales eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese umfasst Vertreterinnen und Vertreter der 28 regionalen Sozialdienste des Kantons, des Jugendamtes, des Schutzaufsichtsamtes, des Vormundschaftsamtes der Stadt Freiburg, des feriburgischen Roten Kreuzes. Die Arbeitsgruppe konnte auf die Mitarbeit des Untersuchungsrichteramtes und der Kantonspolizei zählen.
Diese Massnahmen wenden sich an die Verantwortlichen der Sozialdienste, an das Personal dieser Dienste sowie an ihre Arbeitgeber. Zu unterscheiden ist zwischen solchen, mit denen Gewaltakten vorgebeugt werden kann, und jenen, die sich aus der begangenen Handlung ableiten.