Die eingangs erwähnte Motion, die am 19. Juni 2018 angenommen wurde, will das JuG dahingehend ändern, dass die Stelle der oder des Jugendbeauftragten nicht mehr von je einer Vertreterin oder einem Vertreter der beiden Sprachgemeinschaften besetzt werden muss.
Der Staatsrat hat sich die Sorgen der verschiedenen Partnerinnen und Partner zu Herzen genommen und einen Vorentwurf erarbeitet, der den Interessen der beiden Sprachgemeinschaften so gut wie möglich Rechnung trägt und gleichzeitig dem Staat mehr Flexibilität bei der Organisation und der Besetzung der Stelle einräumt. Für den Staatsrat ist die Wahrung der zweisprachigen Kultur der Fachstelle für Kinder- und Jugendförderung ein wichtiges Kriterium bei der Wahl. Für alles andere geht der Staatsrat davon aus, dass die Änderung keine grösseren Auswirkungen nach sich ziehen wird.
Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme spätestens am 31. Dezember 2018 per Post an das Generalsekretariat der Direktion für Gesundheit und Soziales, Route des Cliniques 17, 1701 Freiburg, oder per E-Mail an gsd@fr.ch.
Vernehmlassungsunterlagen
- Gesetzesvorentwurf zur Änderung des Jugendgesetzes (VE- JuG) (PDF, 180.95k)
- Gesetzesvorentwurf zur Änderung des Jugendgesetzes (VE- JuG) Bericht (PDF, 131.01k)
- Gesetzesvorentwurf zur Änderung des Jugendgesetzes (VE- JuG) Brief (PDF, 209.25k)
- Empfänger Gesetzesvorentwurf zur Änderung des Jugendgesetzes (VE- JuG) Empfänger (PDF, 208.24k)