- Meinen Wegzug aus der Schweiz melde ich unmittelbar und persönlich auf dem Amt für Bevölkerung und Migration (BMA) in Granges-Paccot. Alle volljährigen Personen meiner Familie, die der Wegzug aus der Schweiz betrifft, müssen ebenfalls so vorgehen und ihren Ausländerausweis von der Fremdenpolizei vorweisen
- Das BMA teilt der Gemeinde den definitiven Wegzug aus der Schweiz mit
Folgen meiner Ausreise aus der Schweiz für meine Bewilligung
- Ich verliere alle meine Rechte bezüglich Aufenthalt (Ausweis L oder B) und Niederlassung (Ausweis C) am Tag nach meiner Ausreise
- Im Falle einer Rüchkkehr unterliege ich den allgemeinen Einreisebedigungen
Schritte, die ich bei meiner Wohnsitzgemeinde unternehmen muss
Sich bei der Wohnsitzgemeinde mit der Kopie der beim BMA vorgenommenen Abmeldung melden