Bei Abwesenheit wegen Krankheit oder Unfall muss die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter ab dem vierten aufeinander folgenden Tag der/dem Vorgesetzten unverzüglich ein Arztzeugnis vorlegen.
Eine Arbeitsunfähigkeit, die am Freitag beginnt und am darauffolgenden Montagabend endet, entspricht einer Abwesenheit von 4 Tagen und erfordert deshalb ein Arztzeugnis.
Im Falle eines Unfalls, muss ein spezielles Unfallformular ausgefüllt werden, welches über den Hergang und die Folgen des Unfalls Auskunft gibt und Angaben bezüglich des behandelnden Arztes bzw. des Spitals enthält.
Bitte melden Sie den Unfall mit dem genauen Sachverhalt dem Amt für Ressourcen (026 305 12 32) welche sich für das Ausfüllen des Formulars und die direkte Weiterleitung an die Versicherung bemühen werden.