Allgemeine Anstellungsbedingungen
Abhängig von der Vertragsart finden Sie nachfolgend die entsprechenden Allgemeinen Anstellungsbedingungen :
- für Personal mit befristetem Anstellungsvertrag für weniger als ein Jahr
- für Personal mit befristetem Anstellungsvertrag für ein Jahr oder mehr
- für Personal mit unbefristetem Anstellungsvertrag
- für im Stundenlohn angestelltes Personal
- für das Personal, das nach Erlöschen des Gehaltsanspruchs wieder angestellt wird
Pensionsplan - Wahl des Beitragssatzes
Bei einem befristeten Vertrag für ein Jahr oder mehr oder bei einem unbefristeten Vertrag bitten wir Sie, die nachfolgenden Informationen zur Kenntnis zu nehmen : Information für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Berufliche Vorsorge Pensionsplan - Formular: Wahl des Beitragssatzes
Information zum Unterstützungsbeitrag von 2.50 Franken pro Monat an die Personalverbände
Bei einem unbefristeten Vertrag bitten wir Sie, die nachfolgenden Informationen zur Kenntnis zu nehmen :
- Unterstützungsbeitrag an die Personalverbände
- Wenn Sie die Beitragserhebung des Unterstützungsbeitrags ablehnen wollen, bitten wir Sie, uns das Formular zusammen mit dem unterschriebenen Vertrag zurückzuschicken.
Personalgesetzgebung und weitere Informationen
- Gesetz und Reglement über das Staatspersonal (StPG-StPR)
- Reglement für das Lehrpersonal (LPR)
- Verordnung über die Lohngarantie des Staatspersonals bei Krankheit und Unfall
- Verordnung über die Überwachung der Nutzung des Internets
- Staat Freiburg Personalinformation
- Informationen der Sozialpartner - Anmeldung
- Espace Gesundheit-Soziales
- Rotkäppchen - punktuelle Kinderbetreuung (Krankheit/Unfall) in Notsituationen
- Gehaltsskala