Unsere Leistungen
Unsere Arbeitsinspektorinnen und -inspektoren sowie unsere Arbeitshygienikerinnen und -hygieniker können jederzeit in einem Unternehmen tätig werden, z.B. bei Routinekontrollen, um zu überprüfen, ob die Arbeitsbedingungen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Sie können aber auch vom Arbeitgeber oder von den Arbeitnehmenden hinzugezogen werden. Sie beantworten Ihre Fragen und werden nach einem Betriebsbesuch die Risiken ermitteln und wissenschaftlich bewerten.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz: Prävention und Bekämpfung von physischen (Lärm, Temperatur, Vibration, Strahlung), chemischen (Gase, Dämpf, Staub, Rauch, Gerüche), biologischen (Bakterien, Viren, Pilze), psychischen (Burn-out, Belästigung und Mobbing) und ergonomischen Belastungen. Schutz von besonderen Arbeitnehmergruppe, z.B. jugendliche Arbeitnehmende sowie Schwangere und stillende Mütter.
- Risikoprävention: Wir helfen Ihnen, Massnahmen zur Risikoprävention in Ihrem Betrieb aufzustellen, insbesondere gestützt auf die ASA-Richtlinie, die den Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit empfiehlt.
- Arbeitsräume: Wir beantworten Ihre Fragen zu Bau und Umbau von Arbeitsräumen. Zudem nehmen wir Planbegutachtungen für Baubewilligungen vor.
- Arbeitszeiten: Wir informieren Sie über die gesetzlichen Arbeitszeiten. Wir stellen Bewilligungen für Nacht- und Sonntagsarbeit sowie für ununterbrochenen Betrieb und für Schichtbetrieb aus.
Weitergehende Informationen
Kontakt
Amt für den Arbeitsmarkt (AMA) - Abteilung Arbeitsmarkt
Arbeitsinspektorat
Bd de Pérolles 25
1701 Freiburg
Tel.: 026 305 96 75
ict@fr.ch
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16.30 Uhr.
Gesetzliche Grundlagen
- Arbeitsgesetz und seine Verordnungen
- Wegleitungen zum Arbeitsgesetz und seinen Verordnungen
- Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG; SR 832.20)
- Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV; SR 832.30)
- Bundesgesetz über die Information und Mitsprache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben (SR 822.14)
- Verordnung über Gefahrgutbeauftragte für die Beförderung gefährlicher Güter auf Strasse, Schiene und Gewässern (SR 741.622)