Sprechen Sie mit jemandem aus Ihrem Freundeskreis und/oder wenden Sie sich an ein Ehe-, Familienberatungs- oder Mediationsdienst.
Anmerkung: Rechtsspezialisten können Sie kompetent über die rechtlichen Folgen einer Trennung/Scheidung informieren und entsprechend auch Ihre Interessen schützen.
Verlangen Sie bei der Richterin bzw. dem Richter Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft.
Wenn Sie nach einer Trennung oder Scheidung eine Erwerbstätigkeit suchen, melden Sie sich binnen einem Jahr nach der Trennung oder Scheidung beim Arbeitsamt Ihrer Gemeinde, um in den Genuss der Leistungen der Arbeitslosenversicherung zu gelangen.
Wenn Sie keine bezahlte Arbeit haben (z.B. weil Sie zu Hause bleiben), melden Sie sich bei der AHV/IV und bezahlen Sie Ihre Beiträge, damit Sie eine angemessene Rente erhalten.
Annullieren Sie im Falle einer Scheidung oder Trennung die Bankvollmacht für Ihre Partnerin bzw. Ihren Partner; tun Sie dasselbe bei allen anderen Einrichtungen (Kaufhäuser, Kreditinstitute usw.), bei denen Sie mit Karten auf Kredit einkaufen oder Bargeld beziehen können.
Denken Sie bei der Aufteilung des Vermögens daran, allen Versicherungen (namentlich Lebensversicherung und Pensionskasse) die neue familiäre Situation mitzuteilen und klären Sie ab, ob Sie versichert sind.
Mehr dazu
- Freiburg für Alle - Soziale Information und Orientierung
- Amt für Arbeitsmarkt
- Paar- und Familienberatung Freiburg
- Institut für Familienforschung und -beratung der Uni Freiburg
- Maison fribourgeoise de la médiation /Französisch
- Frauenraum Freiburg
- Freiburger Anwaltsverband
- Ausgleichkasse Freiburg
- Astrame Fribourg / französisch