Die untenstehenden Formulare stehen den Gemeinden, -verbänden und –anstalten zur Verfügung; sie geben Auskunft über die administrativen Daten.
Die Formulare sind von den Körperschaften auszufüllen, einerseits nach den Gesamterneuerungswahlen, andererseits aber auch bei jeder Veränderung, die eine gewählte oder angestellte Person oder auch eine technische Angabe betrifft. Alle Felder müssen ausgefüllt werden. Auf dem Internet veröffentlicht werden einzig die wesentlichen Informationen.