Unverheiratete Eltern
1. Unterhaltsklage (nicht konflikthafte Elternbeziehung)
Formular für unverheiratete Paare mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern, die den Unterhalt Ihrer Kinder nie oder nur einvernehmlich geregelt haben und dies nun formell vor Gericht tun möchten.
Mit diesem Formular kann nur der Unterhalt der Kinder geregelt werden, entweder mit einer Kostenaufteilung oder indem der Betreuungsunterhalt eines Elternteils festgelegt wird.
Das Formular ist somit nicht für die Änderung eines Unterhaltsbeitrags, der bereits in einer Vereinbarung oder einem Urteil festgelegt wurde, bestimmt. Es ist auch nicht für Fälle gedacht, in denen andere Fragen der Kinderbetreuung strittig sind (elterliche Sorge, Obhut, Besuchsrecht).
2. Antrag auf Gestaltung der Elternrechte (elterliche Sorge, Obhut und Besuchsrecht; unstrittige Unterhaltsbeiträge)
Formular für unverheiratete Paare mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern, welche die Kinderbetreuung – unter Ausschluss aller finanziellen Fragen – nie oder nur einvernehmlich geregelt haben und dies nun formell vor Gericht tun möchten.
Mit dem Formular kann somit die Zuteilung der elterlichen Sorge, die Obhut und der persönliche Verkehr mit den Kindern geregelt werden.
Das Formular ist also nicht für Situationen bestimmt, in denen auch die Frage des Unterhaltsbeitrags zu klären ist, oder für Fälle, in denen die elterliche Sorge, die Obhut und der persönliche Verkehr bereits in einer Vereinbarung oder einem Urteil festgelegt wurden.
Verheiratete oder geschiedene Paare
1. Eheschutzgesuch
Formular für Ehepaare und Paare in einer eingetragenen Partnerschaft mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern, die sich trennen und die Einzelheiten der Haushaltsaufhebung, namentlich in Bezug auf die Kinderbetreuung regeln möchten.
Mit dem Formular können die folgenden Fragen geregelt werden: Haushaltsaufhebung, Zuweisung der Familienwohnung und Betreuungsunterhalt für den/die Ex-Partner/in, Kinderbetreuung (Obhut, Besuchsrecht, Unterhaltsbeitrag).
2. Einseitiges Scheidungsbegehren
Formular für Ehepaare mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern, wenn nur einer der Ehegatten die Ehe gerichtlich auflösen und die entsprechenden Einzelheiten regeln lassen möchte.
Die einseitige Scheidung ist in zwei Fällen möglich:
- nach zwei Jahren Getrenntleben (bei eingetragenen Partnerschaften ein Jahr);
- wenn die Ehe zerrüttet ist (Unzumutbarkeit), zum Beispiel bei Gewalt oder strafbarer Handlung in der Ehe.
Mit dem Formular können die folgenden Fragen geregelt werden: Auflösung der Ehe, Zuweisung der Familienwohnung, güterrechtliche Auseinandersetzung, Teilung der Pensionskassenguthaben sowie Betreuungsunterhalt und Kinderbetreuung (elterliche Sorge, Obhut, Besuchsrecht, Unterhaltsbeitrag).
3. Gemeinsames Scheidungsbegehren mit Teileinigung
Formular für Ehepaare mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern, wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen, sich aber nicht in allen Punkten einigen konnten.
Zusatzformulare
I. Finanzielle Situation der Kinder
Dieses Formular ist zu verwenden, wenn ein Paar mehrere minderjährige Kinder hat und in einem Antrags- oder Antwortformular Angaben zur finanziellen Situation der einzelnen Kinder verlangt werden. Das Formular ist direkt dem Antrags- oder Antwortformular beizufügen.
II. Einzelheiten zur aktuellen Betreuungssituation
Formular, in dem Paare mit mehreren minderjährigen Kindern, die nicht alle gleich betreut werden, beschreiben können, wie sie das Besuchsrecht ausüben / die alternierende Obhut organisieren. Das Formular ist direkt dem Antrags- oder Antwortformular beizufügen.
III. Anträge zur Kinderbetreuung
Dieses Formular ist nur zu verwenden, wenn ein Paar mehrere minderjährige Kinder hat und nicht für alle dieselben Betreuungsmodalitäten (Besuchsrecht oder alternierende Obhut) vereinbaren möchte. Das Formular ist direkt dem Antrags- oder Antwortformular beizufügen.