1. Einreichen des Antrags
Wenn Sie, Ihr/e Ex-Partner/in oder Ihre Anwalt / Ihre Anwältin im Rahmen des Trennungs- oder Scheidungsverfahrens bei einer der zuständigen Gerichtsbehörden einen Antrag stellen möchten, verwenden Sie bitte die Antragsformulare, die extra für das Pilotprojekt erstellt wurden.
2. Voruntersuchungsmassnahmen
Wenn der Antrag bei der zuständigen Gerichtsbehörde eingegangen ist, setzt diese innert fünf Wochen eine erste Schlichtungsverhandlung an. In der Zwischenzeit kann sie verschiedene Voruntersuchungsmassnahmen ergreifen (Anhörung minderjähriger Kinder, gezielte Abklärung usw.). Wenn Sie noch keine Beratungssitzung besucht haben, werden Sie aufgefordert, sich anzumelden.
3. Erste Schlichtungsverhandlung
In der ersten Schlichtungsverhandlung versucht Ihnen die Gerichtsbehörde bei der Suche nach einer Lösung, die im Interesse aller Familienmitglieder und insbesondere Ihrer Kinder liegt, zu helfen.
4. Begleitangebote
Wenn in der ersten Verhandlung keine Lösung gefunden wird, überweist Sie die Gerichtsbehörde an eines der vorgesehenen Begleitangebote (Mediation, Coaching für gemeinsame Elternschaft, therapeutische Unterstützung).
5. Zweite Schlichtungsverhandlung
Innerhalb der nächsten vier Monate wird eine zweite Schlichtungsverhandlung angesetzt, deren Ziel wiederum darin besteht, die Situation mit einem dauerhaften Elternkonsens zu regeln.
6. Wenn das Elternkonsens-Modell scheitert oder ungeeignet ist
Wenn es Ihnen nicht gelingt, sich zu einigen, oder wenn das Elternkonsens-Modell in Ihrer Situation nicht geeignet ist, läuft das Verfahren nach den gewöhnlichen Regeln ab und die Gerichtsbehörde fällt ein Urteil.
Elternkonsens-Modell – Wichtigste Schritte