Schützen wo nötig
Das Erstellen von Schutzbauten ist Bestandteil der Prävention im Sinne des integralen Risikomanagements. Diese Massnahmen haben meist zum Zweck, die Entstehung einer Gefahr zu verhindern oder den Ablauf eines Prozesses zu beeinflussen. Wo Bauten und andere wichtige Schutzgüter bestehen, können solche Massnahmen zum Flächenschutz angebracht sein. Das betrifft sowohl eigentliche Schutzbauten als auch den Schutzwald, welcher einen extensiven, natürlichen Schutz bietet.
Die Antwort auf die Frage, ob und wo aufwändige Schutzbauten zu erstellen sind, orientiert sich in erster Linie an der angestrebten Sicherheit und an einer Nutzen-Kosten-Analyse. Die Erstellung von Schutzbauten gehört im Prinzip zu den Verbundaufgaben (Gemeinde, Kanton, Bund).
Arten von Schutzbauten
Je nach Prozessart und dem gewünschten Effekt auf die Gefahr (Intervention in Anrissgebieten, in Transit- oder Ablagerungsbereichen) und je nach der angestrebten Sicherheit, gibt es verschiedene Arten von Schutzbauten und Schutzmassnahmen. Nachstehend einige Beispiele:
- Steinschlag: Damm, Schutznetze, Verankerungen, Abdeckungen mit Netzen.
- Rutschung: Holzkästen, Drainagen, Wasserableitungen, ingenieurbiologische Massnahmen.
- Lawinen: permanente Verbauungen (nachstehendes Bild), Holzrechen, Schneenetze.
Nur wenn solche Schutzbauten als zuverlässig gelten, können allenfalls Gefahrengrundlagen angepasst werden. Dafür müssen hohe Anforderungen an die Bemessung, die Funktionstauglichkeit und die Dauerhaftigkeit erfüllt sein. Oft können Schutzbauten die Risiken stark reduzieren, die Gefahren aber nicht vollständig aus dem Weg räumen (ein Steinschlagschutznetz wirkt gegen häufige kleinere Blockschläge, wird aber von einem seltenen, grossen Ereignis zerstört).
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Kontakt zum Thema
Ansprechperson: Benoît Mazotti
Amt für Wald und Natur
Sektion Wald und Naturgefahren
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1762 Givisiez
Tel. 026 305 23 43
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