Es ist Sache der Gläubigerin oder des Gläubigers (Person, welche die Betreibung einreicht), das Betreibungsbegehren zu ergänzen.
Betreibungsbegehren online einreichen
Gläubiger können über den virtuellen Schalter Betreibungsbegehren, Fortsetzungen, Verwertungsbegehren, Zahlungsmeldungen, Löschungsanträge und Sachstandsanfragen einreichen und verwalten. Um Zugang zu dieser Online-Leistung zu erhalten, müssen sich juristische Personen zunächst registrieren und ein Konto einrichten.
Registrierung einer juristischen Person im virtuellen Schalter Im virtuellen Schalter ein Betreibungsbegehren einreichenDas Begehren am Schalter einreichen
Das Begehren muss bei dem für den Wohnort des Schuldners zuständigen Betreibungsamt eingereicht werden.
Das zuständige Betreibungsamt findenZustellung per Post
Das Begehren muss an das für die Schuldnerin oder den Schuldner zuständige Betreibungsamt gesandt werden. Dazu ist das entsprechende Formular auszufüllen, auszudrucken und zu unterschreiben.
Adresse des zuständigen BetreibungsamtsWo ist das Betreibungsbegehren einzureichen?
Natürliche Person
Ist die Schuldnerin oder der Schuldner, gegen die oder den das Begehren eingereicht wird, eine volljährige natürliche Person und steht nicht unter Vormundschaft, so muss das Betreibungsbe-gehren an das für den Wohnort der Schuldnerin oder des Schuldners zuständige Betreibungsamt eingereicht werden.
Natürliche Person unter Vormundschaft oder unter elterlicher Sorge
Der Betreibungsort befindet sich am Sitz der Behörde, die den Vormund bestellt hat. Das Begehren ist daher an das für diesen Sitz zuständige Betreibungsamt zu richten.
Juristische Personen
Eine Gesellschaft kann an dem Ort betrieben werden, wo der Hauptsitz im Handelsregister eingetragen ist.
Grundpfand
Eine Betreibung auf Grundpfandverwertung muss beim zuständigen Betreibungsamt des Ortes eingereicht werden, wo sich das Grundpfand befindet (Liegenschaft – Grundstück).
Faustpfandrecht
Auf Wahl des Gläubigers kann die Betreibung dort eingereicht werden, wo sich das Faustpfand befindet oder wo die Schuldnerin bzw. der Schuldner wohnhaft ist.
Wie viel kostet ein Betreibungsverfahren?
Die Kosten gehen zulasten der Schuldnerin oder des Schuldners. Die Gläubigerin oder der Gläubiger leistet jedoch dem Betreibungsamt den Zahlungsvorschuss für die Registrierung eines Betreibungsbegehrens und die Zustellung des Zahlungsauftrags.
Beträge der Kostenvorschüsse
- CHF 21.00 für eine Forderung bis 100.-
- CHF 34.00 für eine Forderung von 100.- bis 500.-
- CHF 54.00 für eine Forderung von 500.- bis 1'000.-
- CHF 74.00 für eine Forderung von 1'000.- bis 10'000.-
- CHF 104.00 für eine Forderung von 10'000.- bis 100'000.-
- CHF 204.00 für eine Forderung von 100'000.- bis 1'000'000.-
- CHF 414.00 für eine Forderung höher als 1'000'000.-
Sind mehrere Versuche erforderlich, um der Schuldnerin oder dem Schuldner die Dokumente zu überreichen, können die Kosten steigen.
Ergänzende Informationen
Für den Kanton Freiburg finden Sie die Zuständigkeit der verschiedenen Betreibungsämter unter dem folgenden Link: Liste der Dörfer .