Das Programm
Die Programmdauer umfasst ein Schuljahr (im Allgemeinen von Ende August bis Juni). Die/der INVOL-Teilnehmende wird von einem Ausbildungsbetrieb angestellt. Der Ausbildungsvertrag ermöglicht den Zugang zum Programm.
Das Programm basiert auf dem Prinzip der dualen Berufsbildung.
- Schule: 1.5 Kurstage
Ziel der Kurse ist die Förderung der Sozial- und Sprachkompetenzen. Die berufsbildenden Fächer vermitteln die grundlegenden Kenntnisse des zu erlernenden Berufes.
- Betrieb: 3.5 Arbeitstage
Die Anstellung in einem Betrieb ermöglicht die Eingliederung in die Berufswelt und die Förderung der technischen Kompetenzen. Verläuft die Vorlehre positiv, so kann der Betrieb die/den INVOL-Teilnehmende/n für eine EBA oder ein EFZ anstellen.
Zielpublikum
Die Integrationsvorlehre richtet sich an folgendes Zielpublikum:
- Migration aus dem Asylbereich: F-, S- und B-Aufenthaltsbewilligung
- Migration ausser dem Asylbereich: B- und C-Aufenthaltsbewilligung
In beiden Fällen streben die Personen eine Berufsbildung an, wobei die nötigen Kompetenzen, insbesondere Sprachkompetenzen, für einen unmittelbaren Beginn einer EBA oder EFZ noch nicht vorhanden sind. Die Integrationsvorlehre ermöglicht den Teilnehmenden diese Kompetenzen zu entwickeln.
Inhaber/innen eines Ausweis N (Asylsuchende) sind von der Teilnahme am Programm ausgeschlossen.
Profil der Teilnehmenden
- Sprachniveau
A2-B1 mündlich, A1-A2 schriftlich
- Alter
16 bis 35 Jahre
In Einzelfällen können Ausnahmen betreffend dem Maximalalter gemacht werden.
- Ausbildungsniveau
Obligatorische Schulbildung beendet, ohne Abschluss auf Sekundarstufe 2.
- Ziel
Dank der Integrationsvorlehre eine Ausbildung im spezifischen und ausgesuchten Bereich beginnen.
Ausbildungsbetriebe
Der Ausbildungsbetrieb spielt eine zentrale Rolle in der Integrationsvorlehre. Das Programm ist einer Lehre nachempfunden. Der Ausbildungsbetrieb nimmt die INVOL-Teilnehmenden auf und vermittelt ihnen die Grundkenntnisse des Berufs.
Das Programm wird in verschiedenen Fachbereichen angeboten. Die Ausbildungsbetriebe müssen in den Zielberufen dieser Fachrichtungen ausbilden können. Jeder Betrieb der Lernende ausbilden darf, kann INVOL Teilnehmende aufnehmen.
Wenn sie ein Ausbildungsbetrieb sind, jedoch die vorgesehenen Berufe nicht anbieten, dann würden wir uns freuen, gemeinsam eine angemessene Lösung zu finden. Je nach Bedürfnis und Nachfrage sind wir auch bereit neue Spezialisierungen ins INVOL-Programm aufzunehmen.
Kosten und Entlöhnung
- Schulgeld
45.- CHF / Jahr
- Lohn
grundsätzlich 80% des Gehaltes des ersten Lehrjahres.
Kontakt
Für alle Anfragen : epai-preapp-integration@edufr.ch
Alexia Zermatten
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Gewerbliche und Industrielle Berufsfachschule, Freiburg
026 305 25 63
alexia.zermatten@edufr.ch
Bénédicte Bourgeois
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Gewerbliche und Industrielle Berufsfachschule, Freiburg
026 305 25 34
benedicte.bourgeois@edufr.ch
Philippe Nicod
Vorsteher Sektion G – Brücken zur Berufslehre
Gewerbliche und Industrielle Berufsfachschule, Freiburg
026 305 25 67
philippe.nicod@edufr.ch
Flyer
flyer_invol_de.pdf
Dokumente
Anweisungen zum Vertrag für die Integrationsvorlehre :
Standardvertrag, "andere" ankreuzen und "Integrationsvorlehre" eintragen.
- Punkt 4
- Berufsbezeichnung: Den Namen des angestrebten Berufs nach der INVOL eintragen.
- Dauer der Ausbildung: in der Praxis normalerweise 1 Schuljahr (z. B. 01.08-31.07). Verträge werden jedoch bis zum 31.01. für das laufende Schuljahr akzeptiert.
- Punkt 7 - Entschädigung
- Empfehlung = 80% des Lohns im 1. Jahr des angestrebten Berufs.
-
Nur die Zeile "1. Ausbildungsjahr" ausfüllen.
- Den Vertrag über die Integrationsvorlehre in 3 Exemplaren per Post an das Amt für Berufsbildung, Derrière-les-Remparts 1, 1700 Freiburg schicken
vertrag_invol_fr_24_25.pdf
Anmeldungen - Amt für Bevölkerung und Migration