Hier, die angegebenen Zahlen beziehen sich auf die Schülerinnen und Schüler, die Klassen sowie die Primar- und Orientierungsschulen im Kanton. Sie sind eine Momentaufnahme, die am Dienstag gestützt auf die Angaben der Schulen erstellt wird
Covid-19: Schutzkonzepte und Dokumentation für Schuljahr 2021/21
Gestützt auf den Beschluss der Plenarversammlung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) vom 24.06.2021 für das Schuljahr 2021/22 gelten mehrere Grundsätze.
Diese Grundsätze sind folgende:
- Das Schuljahr 2021/2022 wird unabhängig von allfälligen Massnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung der Pandemie in allen Kantonen als reguläres Schuljahr anerkannt. Die geltenden Rechtsgrundlagen werden umgesetzt.
- Der Entscheid über die zu treffenden Massnahmen liegt in der Zuständigkeit der Kantone. Bundesrecht bleibt vorbehalten.
- Lehrplan, Vorgaben zu Lehrmitteln, Unterstützungsmassnahmen, Beurteilung sowie Promotions- und Über-trittsverfahren werden gemäss den geltenden Rechtsgrundlagen umgesetzt.
- Der Unterricht wird grundsätzlich im Vollbetrieb geführt. Vorbehalten bleiben weitergehende Massnahmen je nach Entwicklung der Pandemie.
Obligatorische Schulen 1H-11H und Sonderschulen
Das nachfolgende Schutzkonzept beschreibt, welche Grundprinzipien an den obligatorischen Schulen 1H-11H und Sonderschulen im Schuljahr 2021/22 im Kanton Freiburg zu berücksichtigen sind
Im Schuljahr 2021/22 sind Aktivitäten wie Schulveranstaltungen, Schullager, Studienreisen, Schulreisen, Schulausflüge, Landschulwochen, Sport- und Kulturtage unter Einhaltung der Verhaltens- und Hygienemassnahmen möglich und erwünscht.
Mittelschule
Das nachfolgende Schutzkonzept beschreibt, welche Grundprinzipien an den Mittelschulen im Schuljahr 2021/22 zu berücksichtigen sind.
Eine Verordnung über Massnahmen, die an den Schulen ergriffen werden können
Der Staatsrat verabschiedete am 17. August eine Verordnung über Massnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus an den Schulen. Diese Verordnung schafft die Rechtsgrundlagen für die Direktion für Erziehung, Kultur und Sport (EKSD), die Volkswirtschaftsdirektion (VWD) und die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD), damit eine Reihe geeigneter Massnahmen ergriffen und je nach Entwicklung der sanitarischen Situation angepasst werden können. Die Verordnung betrifft die obligatorischen Schulen sowie die allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen der Sekundarstufe 2.
Die Verordnung wurde am 21. Dezember 2021 geändert:
Repetitive Speicheltests in den 23 Orientierungsschulen
Zum Schuljahresbeginn gelten die gleichen Hygienemassnahmen wie im vergangenen Schuljahr, d. h. Händewaschen und/oder -desinfizieren und regelmässiges Lüften der Räume. Die Maskenpflicht entfällt sowohl für die Schülerinnen und Schüler wie auch für das Schulpersonal. Hingegen werden ab Schuljahresbeginn bis zu den Herbstferien, d. h. vom 30. August bis zum 15. Oktober, breit angelegte präventive, repetitive Tests durchgeführt. Die Tests richten sich an Personen (Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und das administrative Personal der Schule), die weder geimpft noch immunisiert sind und keine Symptome aufweisen. Diese Strategie wird ab der vierten Testwoche evaluiert. Die Teilnahme an den repetitiven Tests bleibt freiwillig, wird aber sehr empfohlen.
Die Durchführung von repetitiven Speicheltests in den 23 Orientierungsschulen ist eine präventive Massnahme, mit der mehrere Ziele verfolgt werden, hauptsächlich folgende:
- Begrenzung der Ausbreitung des Virus in den Schulen durch Identifizierung positiver, aber asymptomatischer Personen und dadurch Begrenzung der Quarantänen für Schülerinnen, Schüler und Schulpersonal
- Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts gemäss Stundenplan (einschliesslich Klassendurchmischung und Wahlfächer)
- Weitestgehender Verzicht auf das Tragen von Masken während der Unterrichtszei
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Letzte Änderung: 27.01.2022