Wenn Sie in der nachfolgenden Liste den Eintrag Ihrer Gemeinde oder Ihres Wohnorts nachschlagen, finden Sie folgende Informationen:
- die Schulen, die die Schülerin oder der Schüler während der ersten beiden Zyklen der obligatorischen Schule besuchen wird;
- den Namen und die Telefonnummer der Schulleiterin oder des Schulleiters;
- den Namen der für den Schulkreis zuständigen Schulinspektorin bzw. des zuständigen Schulinspektors.
Die Liste der Sonderschulen befindet sich auf der Seite Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf.
Die Liste mit den Adressen der logopädischen, psychologischen und psychomotorischen Dienste befinden sich auf der Seite Logopädie, Psychologie und Psychomotorik.