Die Schule: In Deutsch oder Französisch?
Befindet sich der Wohnort der Eltern in einem Schulkreis, in dem die Amtssprache Französisch ist, wird der Unterricht in Französisch erteilt. Befindet sich der Wohnort der Eltern hingegen in einem Schulkreis mit Deutsch als Amtssprache, wird der Unterricht in Deutsch erteilt. Gehören einem Schulkreis entweder eine Gemeinde mit französischer und eine Gemeinde mit deutscher Amtssprache oder eine zweisprachige Gemeinde an, so gewährleisten die Gemeinden des Schulkreises den unentgeltlichen Besuch der öffentlichen Schule in beiden Sprachen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Übersichtsseite mit dem Titel Sprachenlernen