1. Private Initiativen unterstützen
- Für die kulturellen Aktivitäten sind primär Privatpersonen zuständig.
- Die Gemeinden und der Staat übernehmen eine unterstützende Rolle.
- Die vom Staat Freiburg gewährten professionellen Finanzhilfen sind in erster Linie für künstlerische Schaffensprojekte bestimmt.
- Der Staat kann weitere kulturelle Projekte unterstützen, doch in diesem Bereich kommt den Gemeinden eine vorrangige Rolle zu.
- Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch
- auf einen Unterstützungsbeitrag.
2. Sich informieren
- Konsultieren Sie die Website des Kulturamt, insbesondere die Seiten über Kulturförderinstrumente.
- Lesen Sie die Richtlinien, Reglemente, Gesetze (Grundlagen) sorgfältig durch.
Allgemeine Kriterien
- Es geht um ein Projekt im Zusammenhang mit kulturellen Aktivitäten (insbesondere ein künstlerisches Schaffensprojekt).
- Es handelt sich um ein gänzlich oder teilweise professionelles Projekt.
- Das Projekt weist einen engen Bezug zum Kanton Freiburg auf (Wohnort der Beteiligten, Thema, Ort oder anderer Bezug).
- Die Gesuchstellenden müssen in der Lage sein, mindestens die Hälfte der Gesamtkosten des Projekts zu finanzieren (kostenpflichtige Eintritte, Eigenmittel, private Unterstützung usw.).
- Bei Veranstaltungen wird das Projekt von den direkt betroffenen örtlichen Körperschaften finanziell unterstützt.
3. Ein Gesuch einreichen
- Vollständiges Dossier über das Internetportal www.myfribourg-culture.ch
- 3 Monate vor Beginn der geplanten Aktivität (öffentliche Vorführung oder Publikation)
4. Bearbeitung und Entscheid
- Administrative Bearbeitung durch das
- Amt für Kultur
- Stellungnahme der Kommission für kulturelle Angelegenheiten, dem beratenden Gremium der Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten (BKAD)
- Entscheid der BKAD
- Schriftlicher Entscheid, geknüpft an bestimmte Bedingungen (Logo des Staates, Abrechnung usw.).