Das kulturelle Umfeld in Freiburg hat sich seit dem Inkrafttreten des aktuellen Gesetzes vor über dreissig Jahren gewandelt. Um diesem Wandel und den gegenwärtigen und künftigen Herausforderungen Rechnung zu tragen, gilt es die öffentliche Förderpolitik im Zusammenhang mit dem Kulturschaffen, den kulturellen Einrichtungen, dem Zugang zur Kultur, der Finanzierung und der Steuerung der Kultur gründlich zu überdenken. Am 6. September 2022 stimmte der Grosse Rat auf Empfehlung des Staatsrats einer Motion zu, mit der eine Totalrevision des Gesetzes vom 25. Mai 1991 über die kulturellen Angelegenheiten verlangt wurde. Dieses Vorhaben entspricht auch der Kulturstrategie des Staatsrats aus dem Jahr 2017, die dieser in seinem Regierungsprogramm 2022‒26 bekräftigt hat.
Eine partizipative Vorgehensweise
Der Kultursektor, der auf privaten Initiativen beruht, wird von verschiedenen öffentlichen und privaten Akteuren gefördert und stützt sich auf mehrere Finanzierungsquellen. Zudem besteht eine Interaktion mit sozialen, wirtschaftlichen oder auch touristischen und technischen Bereichen. Deshalb möchte der Staatsrat bei der Revision des Gesetzes die Gemeinwesen und die betroffenen Kreise sowie die Vertreterinnen und Vertreter dieser verschiedenen Bereiche in seine Überlegungen einbeziehen. Dies erfolgt im Rahmen von Workshops und Gesprächen im zweiten Quartal 2023. Die Ergebnisse der partizipativen Arbeiten werden allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an einer öffentlichen Veranstaltung im Spätsommer 2023 vorgestellt.
Geplant ist, dass bis Ende 2023 die Grundsätze und Schlüsselelemente des künftigen Gesetzes in einem Kulturkonzept zusammengestellt werden. Dieses Konzept dient als Grundlage für die Erarbeitung eines Gesetzesvorentwurf, dem eine breite Vernehmlassung folgen wird. Anschliessend wird dem Grossen Rat ein Gesetzentwurf vorgelegt, bevor ein Ausführungsreglement ausgearbeitet wird. Das Projekt soll bis 2026 abgeschlossen sein.
Projektorganisation
Ein Projektausschuss unter dem Vorsitz der Direktorin der BKAD, Staatsrätin Sylvie Bonvin-Sansonnens, dem die Präsidentin der Kommission für kulturelle Angelegenheiten des Staates (Marie-France Roth-Pasquier, Bulle), ein Vertreter des Freiburger Gemeindeverbands (Rudolf Herren, Murten), eine Vertreterin und ein Vertreter der Konferenz der Oberamtmänner und Oberamtfrauen (Lise-Marie Graden, Saane und Nicolas Kilchoer, Broye), ein Vertreter der Kulturkreise (Philippe Clivaz, Association K / Verein C), der Vorsteher des Amts für Kultur (Philippe Trinchan) sowie ein externer Experte (Jacques Cordonier) angehören. Um den Projektausschuss bei seiner Arbeit zu unterstützen, wurde beim Amt für Kultur eine Arbeitsgruppe gebildet, die interessierten Vereinen oder Personen für einen weiteren Austausch zur Verfügung steht.