Wichtige Mitteilung
Die letzte Frist für die Einreichung von Transformationsprojekten war der 23. Oktober 2022.
Die Covid-19-Verordnung Kultur sieht Beiträge an Transformationsprojekte für Kulturunternehmen vor. Auf dieser Seite finden Sie nähere Einzelheiten sowie die Gesuchs- und Vergabeverfahren für Beiträge an solche Transformationsprojekte.
Veröffentlicht am 18. November 2020 - 10h11
Die letzte Frist für die Einreichung von Transformationsprojekten war der 23. Oktober 2022.
Kulturunternehmen müssen auf die veränderten Verhältnisse reagieren und neue Strategien finden, um sich entsprechend anzupassen. Um ihnen die Neugestaltung der Zukunft zu erleichtern, können Transformationsprojekte unterstützt werden.
Zweck
Die Kulturunternehmen sollen durch die Mitfinanzierung von Transformationsprojekten bei der Anpassung an die durch die Covid-19-Epidemie veränderten Verhältnisse unterstützt werden.
Voraussetzungen
Gesuchsteller/in:
Ebenfalls anspruchsberechtigt ist ein Zusammenschluss verschiedener Kulturakteure, der als juristische Person des Privatrechts konstituiert ist und dessen Zweck gemäss Statuten in der Kooperation, in gemeinsamen Projekten oder der Durchführung einer Veranstaltung oder eines Festivals besteht.
Kulturunternehmen können das Transformationsprojekt auf eigene Verantwortung vor der Zusage einer Unterstützung beginnen. Jedoch dürfen massgebliche Arbeiten für das Projekt bei der Gesuchseingabe und während der Gesuchsbearbeitungszeit (durch die Jury, ca. 7 Wochen nach dem Abgabetermin) noch nicht abgeschlossen sein.
Die Finanzhilfen betragen höchstens 300 000 Franken pro Kulturunternehmen und decken höchstens 80 Prozent der Kosten eines Projekts. 20 % müssen also vom Kulturunternehmen finanziert werden – z.B. durch Beiträge der Loterie Romande oder ordentliche Beiträge.
Die Anzahl der Projekte pro Kulturunternehmen ist nicht begrenzt. Gemeinsame Projekte mehrerer Unternehmen sind möglich, in diesem Fall bestimmen die Unternehmen, welches von ihnen den Lead hat und das Gesuch in dessen Sitzkanton einreicht.
Kulturinstitutionen mit jährlichen Subventionen der öffentlichen Hand (mittels Leistungsvereinbarungen) sollen vor Eingabe des Gesuchs den entsprechenden Kanton kontaktieren, um festzulegen, welche Mittel des Jahresbeitrags für ein Transformationsprojekt einzusetzen sind und was zusätzlich zu unterstützen ist.
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Transformationsprojekte sind auf ein definiertes Ziel ausgerichtet und haben eine begrenzte Zeitdauer. Sie bezwecken in jedem Fall eine Anpassung an die durch die Covid-Epidemie veränderten Verhältnisse. Sie umfassen zwei Kategorien von Vorhaben:
1. Vorhaben, die eine strukturelle Neuausrichtung des Kulturunternehmens zum Gegenstand haben:
2. Projekte, die die Wiedergewinnung von Publika oder die Erschliessung neuer Publikumssegmente bezwecken:
Beitragskriterien
Die Beitragskriterien sind für alle Transformationsprojekte identisch. Sie werden in einer Gesamtsicht nach folgenden Kriterien beurteilt:
Verfahren
Die Gesuche können über das Online-Portal beim Amt für Kultur des Kantons Freiburg eingereicht werden, und zwar für Projekte, die bis zum 31. Oktober 2023 abgeschlossen sind. Die Gesuche werden in regelmässigen Zeitabständen und nach einem festgelegten Zeitplan «gebündelt» geprüft. Diesbezügliche Informationen werden folgen.
Bitte legen Sie Ihrem Gesuch folgende Unterlagen bei:
Der Kanton kann zusätzliche Unterlagen einfordern.
⚠️ Alle im Online-Formular verlangten Dokumente und Angaben müssen bei der Eingabe dem Dossier beigefügt werden. Das Amt für Kultur kann die Dokumentation vor der Beurteilung des Dossiers nicht überprüfen. Achten Sie daher bitte darauf, dass Sie die Gesuchsunterlagen vollständig einreichen!
*Dieses Dokument dient zu Ihrer Information: Gesuche können nur über das Online-Portal eingereicht werden.
Herausgegeben von Amt für Kultur
Letzte Änderung: 28.10.2022 - 09h03