Das Atelier "im Wedding" befindet sich in einem alten Industriegebäude im Viertel Wedding, nördlich angrenzend an Berlin Mitte. Der Gebäudekomplex wird von einer Berliner Künstlergenossenschaft betrieben und soll ausschliesslich künstlerisch genutzt werden. Der Mietraum des Kantons mit einer Gesamtfläche von 115 m2 ist aufgeteilt in einen Arbeits- und einen Wohntrakt. Neben einheimischen Künstlerinnen und Künstlern hat auch die Bundesrepublik Deutschland zwei grosse Ateliers eingerichtet, um diese internationalen Künstlern für eine gewisse Zeit zur Verfügung zu stellen. Weitere Kantone sowie die Stiftung Landis & Gyr aus Zug haben sich ebenfalls im Komplex eingemietet.
Zweck
Unterstützung einer professionellen Künstlerin oder eines professionellen Künstlers für die Entwicklung eines künstlerischen Schaffensprojekts, das einen Aufenthalt in Berlin rechtfertigt, in der Sparte der bildenden Kunst (einschliesslich Fotografie, Video oder Film).
Voraussetzungen und Verfahren
Bewerberinnen und Bewerber müssen:
- ihren gesetzlichen Wohnsitz seit mindestens drei Jahren im Kanton Freiburg haben;
- über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen;
- ein künstlerisches Schaffensprojekt in der Sparte der bildenden Kunst (auch Fotografie, Video oder eventuell Film) realisieren, das einen Aufenthalt in Berlin rechtfertigt.
Die Vergabe des Ateliers erfolgt aufgrund folgender Kriterien:
- das Profil der Künstlerin oder des Künstlers (Ausbildung, Laufbahn);
- die Qualität des künstlerischen Projekts;
- der Nutzen eines Aufenthalts in Berlin für die Realisierung des künstlerischen Projekts;
- die Dringlichkeit/Bedeutung eines Aufenthalts in Berlin für die künstlerische Weiterentwicklung der Kandidatin oder des Kandidaten;
- das Resultat des Projekts und dessen kulturelle Wirkung;
- die Qualität des Bewerbungsdossiers;
- die Übereinstimmung der Kandidatur mit den Förderzielen.
Die Bewerbungen werden von einer vom Amt für Kultur eingesetzten Fachjury geprüft.
Die Reise- und Aufenthaltskosten gehen zulasten der oder des Begünstigten. Im Einzelfall kann eine finanzielle Unterstützung gewährt werden.
Die oder der Begünstigte muss eine Haftpflicht- sowie eine Kranken- und Unfallversicherung abgeschlossen haben.
Eine Bewerbung eingeben
Die Bewerbungen müssen über das online Portal www.myfribourg-culture.ch vom 15. Januar bis zum 31. März 2025 eingegeben werden.