Zweck
Unterstützung einer professionellen Künstlerin oder eines professionellen Künstlers für die Entwicklung eines künstlerisches Schaffensprojekt, das einen Aufenthalt in Paris rechtfertigt, in den Sparten der bildenden Kunst (auch Fotografie, Video oder eventuell Film), der Musik oder der Literatur.
Voraussetzungen und Verfahren
Bewerberinnen und Bewerber müssen:
- ihren gesetzlichen Wohnsitz im Kanton Freiburg haben;
- über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen;
- ein künstlerisches Schaffensprojekt insbesondere in den Sparten der bildenden Kunst (auch Fotografie, Video oder eventuell Film), der Musik oder der Literatur realisieren, das einen Aufenthalt in Berlin rechtfertigt.
Die Vergabe des Ateliers erfolgt aufgrund folgender Kriterien:
- das Profil der Künstlerin oder des Künstlers (Ausbildung, Parcours);
- die Qualität des künstlerischen Projekts;
- der Nutzen eines Aufenthalts in Paris für die Realisierung des künstlerischen Projekts;
- die Bedeutung eines Aufenthalts in Paris für die künstlerische Weiterentwicklung der Kandidatin oder des Kandidaten;
- das Resultat des Projekts und dessen kulturelle Wirkung;
- die Qualität des Bewerbungsdossiers;
- die Übereinstimmung der Kandidatur mit den Förderzielen.
Die Bewerbungen werden von einer vom Amt für Kultur eingesetzten Fachjury geprüft.
Die Reise- und Aufenthaltskosten gehen zu Lasten der Begünstigte oder des Begünstigten. Im Einzelfall kann eine finanzielle Unterstützung gewährt werden.
Die oder der Begünstigte muss eine Haftpflicht- sowie eine Kranken- und Unfallversicherung abgeschlossen haben.
Eine Bewerbung eingeben
Die Bewerbungen müssen über das Online-Portal hier unten vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2023 eingegeben werden.