Zweck
Unterstützung von professionellen Kunstschaffenden, die ein künstlerisches Schaffensprojekt realisieren möchten, das im Jahr 2025 einen Aufenthalt von (mindestens) drei bis (höchstens) sechs Monaten ausserhalb ihrer Sprachregion oder im Ausland erfordert.
Voraussetzungen und Verfahren
- Das Stipendium kann an professionelle Kunstschaffende oder an eine Gruppe von professionellen Kunstschaffenden mit Wohnsitz und künstlerischer Aktivität im Kanton Freiburg vergeben werden.
- Das Stipendium beträgt maximal 20 000 Franken.
- Eine Fachjury der Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten (BKAD) prüft die Bewerbungen.
Die Voraussetzungen und das Verfahren sind in den folgenden Rechtsgrundlagen beschrieben, die am Ende dieser Webseite zu finden sind:
- Art. 8 al. 2bis des Reglements über die kulturellen Angelegenheiten vom 10. Dezember 2007 (KAR)
- Richtlinie "Vergabe von Mobilitätsstipendien für das künstlerische Schaffen"
Eine Bewerbung eingeben
Die Bewerbungen müssen über das Online-Portal hier unten vom 1. August bis zum 31. Oktober 2024 eingegeben werden.