Ziele
Unterstützung professioneller Kulturakteure, die bei ihren Aktivitäten und Produktionen im Jahr 2025 die Zweisprachigkeit durch Impulsprojekte fördern wollen. Sie müssen dabei folgende Bedingungen erfüllen:
- die Projekte sind ambitioniert und innovativ;
- sie fördern den Zugang der Bevölkerung zu kulturellen Produktionen, die in einer der Partnersprachen produziert werden;
- sie fördern den Austausch unter den Zielgruppen und/oder werben neues Publikum an;
- sie legen dar, dass nach dieser Impulsfinanzierung ihre langfristige Tragfähigkeit sichergestellt ist (Nachhaltigkeit);
- interkantonale Projekte und Austausch sind möglich und werden gefördert.
Verfahren und Voraussetzungen
Die Finanzhilfe kann einer professionellen Antragstellerin oder einem professionellen Antragsteller (Kulturinstitution, gemeinnütziger Verein, Stiftung) mit Sitz und Tätigkeit im Kanton Freiburg gewährt werden. Die Finanzhilfe kann verlängert werden, vorbehaltlich der für diese Finanzhilfen bereitgestellten Mittel.
Die Gesuche mit einer ausführlichen Beschreibung des Projekts (konkrete Ziele, Zielgruppen, Beteiligten oder Partner des Projekts, Projektbudget mit einer klaren Angabe des gewünschten Betrags und anderer Finanzierungsquellen, Zeitplan für die Durchführung) müssen bis zum 25. August 2024 auf der Plattform www.myfribourg-culture.ch eingereicht werden.
Gesetzliche Grundlage
Art. 17 der Verordnung vom 4. Juni 2010 über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (SpV), Unterstützung der mehrsprachigen Kantone.