Zweck
Unterstützung von professionellen Kunstschaffenden, die ein Schaffensprojekt in den bildenden Künsten (ausser Film und Architektur) erarbeiten und realisieren möchten.
Voraussetzungen und Verfahren
- Das Stipendium kann an professionelle Kunstschaffende oder an eine Gruppe von professionellen Kunstschaffenden, die im Kanton Freiburg wohnhaft und tätig sind, vergeben werden.
- Das Projekt soll für mindestens drei Monate während des Jahres 2025 entwickelt werden.
- Das Projekt soll persönlich, ambitioniert, neuartig sein und im Hinblick auf eine Ausstellung oder eine öffentliche Präsentation konzipiert werden.
- Das Stipendium beträgt maximal 15 000 Franken.
- Eine Fachjury der Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten (BKAD) prüft die Bewerbungen.
Die Voraussetzungen und das Verfahren sind in den folgenden Rechtsgrundlagen beschrieben, die am Ende dieser Webseite zu finden sind:
- Art. 9 des Gesetzes vom 24. Mai 1991 über die kulturellen Angelegenheiten (KAG)
- Art. 8 al. 2bis des Reglements vom 10. Dezember 2007 über die kulturellen Angelegenheiten (KAR)
- Richtlinien über die Vergabe von Stipendien für das Schaffen im Bereich der bildenden Künste
Eine Bewerbung eingeben
Die Bewerbungen müssen über das Online-Portal hier unten vom 1. Juni bis zum 31. August 2024 eingegeben werden.