Zweck
Unterstützung einer Autorin oder eines Autors, damit sie oder er sich während einer gewissen Zeitspanne ausschliesslich einem literarischen Schaffensprojekt widmen kann.
Voraussetzungen und Verfahren
- Die Kandidatin oder der Kandidat muss seit mindestens drei Jahren im Kanton Freiburg wohnhaft sein.
- Das Stipendium wird für ein literarisches Projekt in einer der folgenden Gattungen gewährt: Roman, Erzählung, Novelle, Gedichtsammlung, Theaterstück, Opernlibretto, Drehbuch.
- Das Thema kann frei gewählt werden.
- Werk und Projekt müssen in Deutsch oder Französisch verfasst werden.
- Eine von der Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten (BKAD) eingesetzte Fachjury entscheidet, welches Projekt berücksichtigt wird.
Die Voraussetzungen und das Verfahren sind in den folgenden Rechtsgrundlagen beschrieben, die am Ende dieser Webseite zu finden sind:
- Art. 21 und 25 des Reglements vom 10. Dezember 2007 über die kulturellen Angelegenheiten (KAR)
Eine Bewerbung eingeben
Die Bewerbungen müssen über das Online-Portal hier unten vom 1. Januar bis zum 31. März 2025 eingegeben werden.