Zweck
Die Lancierung von gemeinschaftlichen Kulturprojekten von Professionellen und Amateurschaffenden zu unterstützen.
Voraussetzungen und Verfahren
Entsprechend den Bedingungen und Kriterien, die in den Richtlinien festgelegt sind, müssen die eingereichten Projekte einer Mehrheit der folgenden Ziele entsprechen:
- Förderung des Austauschs, des Erfahrungsaustauschs, der Weitergabe von Kompetenzen und der Zusammenarbeit zwischen Akteuren, Unternehmen oder Vereinigungen von Amateurschaffenden und professionellen Akteuren.
- Hinweis: Die Zusammenarbeit zwischen professionellen Kulturschafenden und Amateurschaffenden muss enger sein als zum Beispiel das Engagement professioneller Solistinnen oder Solisten oder eines Orchesters oder die Organisation von Kursen, die von Professionellen für Amateurschaffende gegeben werden.
- Ermöglichung von qualitativen und dauerhaften Entwicklungen in dieser Zusammenarbeit.
- Zum Beispiel durch den Erwerb von Kompetenzen, die Etablierung einer dauerhaften Zusammenarbeit über ein Pilotprojekt, die Gewinnung eines neuen Publikumssegments usw.
- Entwicklung einer Form der kulturellen Teilhabe, Kulturvermittlung oder kulturellen Praxis, die innovative kulturelle Erfahrungen fördert.
- Hinweis: Schulische Kulturprojekte, die unter das Programm Kultur & Schule fallen, können im Rahmen dieser Ausschreibung nicht gefördert werden.
- Die Projekte müssen in erster Linie auf der Ebene der Beteiligten innovativ sein.
- Mitwirken an der Verbreitung der Amateur- und professioneller Kultur, vor allem im Kanton.
- Entwicklung, zumindest teilweise, eines gemeinsamen Konzepts für das künstlerische Schaffen.
- Vorrang wird grundsätzlich Projekten eingeräumt, die sich mit künstlerischen Ansätzen befassen und nicht etwa mit Marketing, Kommunikation, Management usw.
Einen Unterstützungsbeitrag können einzig Projekte erhalten, die
- von einer juristischen Person des Privatrechts mit Sitz im Kanton Freiburg eingereicht werden, die im kulturellen Bereich tätig ist, und
- von mehreren Akteuren, Unternehmen oder Vereinigungen ausgearbeitet werden, von denen mindestens einer im kulturellen Bereich tätig sein muss.
Die Ausschreibung des Wettbewerbs erfolgt in zwei Etappen:
1) Einreichen einer Projektskizze mittels des Formulars (siehe unten);
- Hinweis: Nur das Formular wird von der Jury berücksichtigt, bitte fügen Sie keine Anhänge bei – sie werden nicht gelesen.
2) anschliessend wird der Gesuchsteller aufgefordert, ein komplettes Gesuch einzureichen, wenn das Dossier von der Jury berücksichtigt wurde.
Gemäss den Richtlinien (Art. 2 Abs. 3) sind von dieser Unterstützung Projekte ausgeschlossen, die durch die üblichen und derzeit geltenden Förderinstrumente des Amts für Kultur finanziert werden können, einschliesslich des Programms Kultur & Schule.
Der Unterstützungsbetrag kann nicht höher als 15 000 Schweizer Franken pro Projekt sein und nicht mehr als 80% der Projektkosten umfassen. Der Betrag wird vom Staat Freiburg und der Loterie Romande gemeinsam gewährt; es ist daher nicht notwendig, ein Gesuch bei der Loterie Romande einzureichen.
Die Projekte müssen zwingend zwischen Juli 2025 und Ende Dezember 2026 durchgeführt werden.
Die Eingabefrist für die Projektskizzen ist der 23. März 2025.
Bei Fragen steht das Amt für Kultur zur Verfügung (fribourg-culture@fr.ch).